Lebensversicherungen nach dem Widerruf richtig rückabwickeln
Viele schließen eine Lebensversicherung als Absicherung für das Alter oder als Veranlagungsform ab. Doch es gibt gute Gründe, den Vertrag durch Widerruf zu einer Rückabwicklung zu bringen. Vor allem wenn die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft ist, kann dieser Vorgang vorgenommen werden. Doch um keine finanziellen Verluste einzufahren, sollten wichtige Punkte beachtet werden.
Widerrufsrecht wurde gestoppt
Der deutsche Gesetzgeber hat bei Darlehen das Widerrufsrecht durch eine entsprechende Gesetzesänderung per 21.06.2016 gestoppt. Doch davon ist der Widerruf von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen nicht umfasst, denn bei diesen beiden Policen kann das Widerrufsrecht komplett ohne zeitliche Begrenzung in Anspruch genommen werden. Vor allem Policen für Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, beinhalten oft eine Widerrufsbelehrung, die Fehler aufweist. Deshalb können genau diese Verträge jederzeit widerrufen werden. Dies sogar dann, wenn sie bereits gekündigt wurden und der Rückkaufswert ausbezahlt wurde.
Lebensversicherungen lassen sich rückabwickeln.Der BGH hat die Rückabwicklung von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen zugelassen. Das gilt selbst bei gekündigten Verträgen. Doch viele Versicherer blocken Widersprüche ihrer Kunden weiterhin ab. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Symbolfoto: mipan/Bigstock
Entsprechende Dienstleister unbedingt meiden
Mittlerweile gibt es diverse Unternehmen, die versuchen mit einer Rückabwicklung von Lebensversicherungen Geld zu verdienen. Meist wird dies unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes angeboten und soll angeblich für Sie als Kunde kostenneutral oder erfolgsabhängig abgewickelt werden. Doch das ist nach Ansicht von Experten zumindest irreführend. Denn diese Unternehmen haben mit anerkannten Verbraucherschutzorganisationen nichts zu tun u[…]