LG Augsburg, Az.: 3 O 1601/85
Urteil vom 19.06.1986
I. Die Beklagten werden gesamtverbindlich verurteilt, an die Klägerin 35.340,74 DM (in Worten: fünfunddreißigtausenddreihundertvierzig 74/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen hieraus seit 3. September 1985 zu bezahlen.
II. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin über den bereits erhaltenen Betrag von 40.000,– DM (vierzigtausend Deutsche Mark) hinaus ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,– DM (in Worten: zwanzigtausend Deutsche Mark) zu bezahlen.
III. Es wird festgestellt, daß die Beklagten gesamtverbindlich unter Anrechnung des bereits bezahlten Vorschusses von 12.710,– DM, soweit keine Verrechnung auf die zukünftigen materiellen Schäden erfolgt, auch die weiteren immateriellen Schäden der Klägerin zu tragen haben, die aus dem Verkehrsunfall vom 3. September 1983 in … herrühren, soweit für diese Schäden kein Sozialversicherungsträger aufzukommen hat.
IV. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
V. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/4, die Beklagten gesamtverbindlich 3/4.
VI. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
a) für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 61.000,– DM,
b) für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,– DM.
Tatbestand
Symbolfoto: Kzenon/bigstock
Die Klägerin verlangt von den Beklagten samtverbindlich den Ersatz ihrer materiellen und immateriellen Schäden, welche sie bei einem Verkehrsunfall am 3. September 1983 in … erlitten hat.
An diesem Tag fuhr der Beklagte zu 1) mit seinem Kraftrad der Marke Suzuki, amtliches Kennzeichen …, gegen 20.30 Uhr auf der Staatsstraße … von … in Richtung … Auf dem Beifahrersitz saß die Klägerin. Die von dem Beklagten zu 1) gefahrene Geschwindigkeit war weit höher als die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In einer leichten Linkskurve brachte der Beklagte zu 1) sein Kraftrad in eine solche Schräglage, daß der linke Fußraster des Kraftrades auf dem Asphaltbelag der Fahrbahn streifte. Hierdurch verlor er die Herrschaft über das Kraftrad. Im Scheitelpunkt der Kurve kam er von der […]