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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall: Zwischen Linksabbieger und entgegenkommendem Fahrzeug

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LG Hamburg, Az.: 302 O 353/12

Urteil vom 04.09.2013

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 10.034,32 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 10.027,18 seitdem 19.07.2012 sowie aus € 17,14 seit dem 14.02.2013 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteiltet, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 962,71 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2013 durch Zahlung an die O. & C. Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft freizustellen.

3. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, der sich am 21.05.2012 gegen 12:15 Uhr auf der H. straße in Hamburg ereignete.

Symbolfoto: robuart/Bigstock

Der Sohn der Klägerin, der Zeuge S. befuhr mit dem Fahrzeug der Klägerin mit dem amtlichen Kennzeichen D. am Unfalltag die H. straße kommend von der B… straße die Kreuzung W. C. W. M. straße überquerend auf dem linken von zwei Fahrstreifen. Der Beklagte zu 1 befuhr mit seinem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen H. die H. straße in ein. Richtung W. Der Beklagte zu 1 bog aus seiner Sicht vor der Kreuzung W. C. /W. M. straße links auf einen Hofparkplatz in Höhe H. straße … ein. Die Einfahrt befindet sich in einer Entfernung von mindestens 20 m zu der genannten Kreuzung (vgl. Anlage 1 zum Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 07.08.2013). Während des Abbiegevorgangs kam es zu einer Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug der Klägerin, die sich auf dem Fahrstreifen des klägerischen Fahrzeugs ereignete.

Am klägerischen Fahrzeug entstand Totalschaden. Gemäß Gutachten der Sachverständigen H. Ingenieurbüro GmbH vom 24.05.2012 (Anlage K1) beträgt der Wiederbeschaffungswert brutto € 13.600,00 (netto € 13.281,25) und der Restwert brutto € 4.600,00. Für eine Teilzerlegung sind Kosten in Höhe von € 163[…]


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