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Rechtsanwälte Kotz GbR

Strafbarkeit von Doping im Radsport

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LG Stuttgart, Az.: 16 KLs 211 Js 88929/08

Urteil vom 29.10.2013

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
Gründe
I. Tatvorwurf
Symbolfoto: ChiccoDodiFC/Bigstock

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 20.09.2010 wurde dem Angeklagten ein Vergehen des Betruges vorgeworfen.

Im Einzelnen wurde ihm zur Last gelegt:

„Der Angeklagte AA ist selbständiger Straßenradprofi. Er hat mit der Firma BB Radsport – Marketing GmbH (Firma BB) in H am 31.5.2005 einen Vertrag geschlossen, der am 19.9.2006 bis zum 31.12.2009 verlängert wurde. Nach diesem Vertrag war der Angeklagte AA gegen entsprechende Vergütung – zuletzt 675.000.- € jährlich – verpflichtet, für die Firma BB, die wiederum von der Firma CC Brunnen GmbH & Co. KG gesponsert wurde, Radrennen zu fahren und zu werben, Allerdings sah der Vertrag unter Punkt VI. 2, auch vor, dass der Angeklagte AA den Anspruch auf jegliche Vergütung dann verlieren sollte, wenn er gegen Dopingregeln verstieß. Außerdem war der Angeklagte AA gemäß Punkt VI. 1. des Vertrages verpflichtet, die Dopingvorschriften zu beachten; ein positiver Befund oder sonstige Verstöße gegen Dopingvorschriften berechtigten die Firma BB gemäß Punkt IX. 3. a) und b) zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Mit schriftlicher Erklärung vom 20.6.2007 versicherte der Angeklagte AA anlässlich damals aktueller Dopingdiskussionen, in seiner bisherigen sportlichen Karriere niemals gedopt zu haben und auch zukünftig zum Dopingreglement der Verbände zu stehen und seine sportliche Leistung dopingfrei erbringen zu wollen. Am 17.7.2008 wurde während der laufenden Tour de France die Neuigkeit bekannt, dass das Dopingmittel Cera zukünftig nachweisbar sein wird. Gera ist ein modernes Erythropoetin, ein Hormon, das als Wachstumsfaktor für die Bildung der für den Sauerstofftransport im Blut verantwortlichen roten Blutkörperchen von Bedeutung ist. Die Nachricht wurde im Mannschaftsbus des Teams CC allgemein freudig begrüßt, lediglich der Angeklagte AA reagierte nervös und niedergeschlagen zugleich. Aus diesem Grund stellte ihn der Geschäftsführer der Firma[…]


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