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Rechtsanwälte Kotz GbR

Untreue eines Wohnungseigentumsverwalters – Veruntreuung von Gemeinschaftsgeldern

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AG Schwäbisch Hall, Az.: 3 Ds 45 Js 27050/10

Urteil vom 15.04.2013

Der Angeklagte ist der Untreue in 13 Fällen schuldig.

Der Angeklagte wird zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 € verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen von 250 €, fällig jeweils am 1. eines Monats, erstmals fällig am 1. des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden übernächsten Monats zu bezahlen. Zahlt er einen Teilbetrag nicht rechtzeitig, so entfällt die Teilzahlungsbefugnis.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 266 Abs. 1; 53; 42 StGB
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)

I.

II.

1.) bis 12.) – Az.: 3 Ds 45 Js 27050/10 – (WEG …
Tatgeschehen:
1.) bis 8.):

Symbolfoto: alexmillos/Bigstock

Der … wohnhafte Angeklagte war – zuletzt aufgrund Wiederwahl im Jahr 2005 – bis zum 08.10.2010 Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) … … in … Schwäbisch Hall. In dieser Funktion war er insbesondere zuständig für die Verwaltung der Gelder dieser WEG. Während dieser Tätigkeit nahm der Angeklagte zu 8 verschiedenen Gelegenheiten in der Zeit vom 09.05.2006 bis zum 06.11.2009 aufgrund eines jeweils neuen Entschlusses rechtsgrundlos Überweisungen zu Lasten des Kontos der WEG … bei der … Schwäbisch Hall-Crailsheim … vor. Dabei handelte es sich überwiegend um die Begleichung von Rechnungen, denen Gegenleistungen zugrunde lagen, die anderen WEG (deren Verwalter auch der Angeklagte war) zugeflossen waren. Der Angeklagte wusste, dass er zur Vornahme dieser Zahlungen im Innenverhältnis der WEG … jeweils nicht befugt war und die WEG … mit diesen Zahlungen je nicht einverstanden sein würde. Durch diese Zahlungen entstand der WEG … jeweils ein Schaden in Höhe der vorgenommenen Zahlungen. Damit hatte der Angeklagte gerechnet und dies billigend in Kauf genommen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende unbefugte Zahlungen des Angeklagten:

1.) am 09.05.2006 zahlte der Angeklagte aus dem Vermögen der WEG … 311,83 € auf eine Rechnung der Fa. … (v. 30.04.2006), die private Tankvorgänge des Angeklagten betraf,
[…]


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