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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall: Haftung eines stehenden zuvor rückwärts ausgeparkten Fahrzeugs

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AG Worms, Az.: 7 C 52/12

Urteil vom 19.06.2013

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.029,06 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2012 sowie weitere 43,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 24.02.2012 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 18 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 82 % zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Foto: V_Sot/Bigstock

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 30.10.2011 auf dem Parkplatz des Supermarktes Lidl in der Alzeyer Straße in Worms zutrug.

Der Zeuge K., Ehemann der Klägerin und Fahrer des Pkw Mercedes Benz, Typ E 220 T CDI, amtliches Kennzeichen …, parkte diesen Pkw dort rückwärts aus einer Parkbucht aus. Die Klägerin ist Halterin des genannten Fahrzeugs. Es kam zur Kollision mit dem Pkw Mercedes Benz, Typ E 350 CDI des Beklagten zu 1), amtliches Kennzeichen … Der Beklagte zu 1) suchte dabei mit seinem Fahrzeug auf dem Lidl-Parkplatz einen Abstellplatz. Er fuhr vorwärts an eine Gebäudewand und setzte dann nochmals zurück, um näher an die Wand zu fahren. Das Fahrmanöver des Beklagten zu 1) spielte sich rechtwinklig zum Zeugen K. und aus Sicht des K. links von diesem ab. Dabei stießen die beiden Fahrzeuge zusammen, wobei der genaue Hergang zwischen den Parteien umstritten ist.

Aufgrund des Zusammenstoßes kam es am Fahrzeug der Klägerin zu Schäden an der Tür und deren Schutzleiste, am Hinterkotflügel, Reifen und der Radhausaußenschale der hinteren linken Fahrzeugseite.

Die hierdurch verursachten Nettoreparaturkosten belaufen sich ausweislich eines von der Klägerin eingeholten Schadensgutachtens auf 4.687,60 Euro netto. Die Reparaturdauer gibt der Sachverständige mit fünf bis sechs Tagen an. Als Stundenlohn setzt er 88 Euro pro Stunde für Reparaturarbeiten und 90 Euro pro Stunde für Lackierarbeiten an. In der nicht markengebundenen Werkstatt Karosseriebau Mus in Worms, d[…]


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