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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mieterhaftung für Schäden an Badewanne bei langer Nutzungsdauer

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AG Charlottenburg, Az.: 221 C 250/11

Urteil vom 26.06.2013

1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichtes Charlottenburg vom 20.03.2013, 221 C 250/11, wird aufrechterhalten.

2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 4.000,00 Euro fortsetzen.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Instandsetzung in Anspruch, der Beklagte macht im Wege der Widerklage Räumung und Schadensersatz geltend.

Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung des Beklagten in … . Das Mietverhältnis begann 1961, im Jahr 1973 wurde der heute aktuelle Mietvertrag geschlossen. Die zuletzt vereinbarte Bruttowarmmiete beträgt monatlich 645,39 Euro.

Symbolfoto: Pixabay

Am 08.08.2011 teilte die Klägerin der Hausverwaltung des Beklagten schriftlich mit, dass das Wasser aus dem Kaltwasserhahn über der Badewanne – den sie vor ca. 10 Jahren selbst einbauen ließ – lediglich tröpfelt. Ferner verlangte die Klägerin in dem Schreiben den Austausch der mittlerweile über 50 Jahre alten Badewanne mit dem Hinweis auf mehrfache Ausbesserungen und Abplatzungen an der Emaille. Die Klägerin minderte ab August 2011 die Miete und zahlte, wie der Beklagte vorträgt, monatlich noch 525,16 Euro.

Mit Schreiben vom 04.09.2012 verlangte der Beklagte von der Klägerin den Betrag von 1.995,75 Euro als Mietrückstand bis zu diesem Zeitpunkt, den die Klägerin unter dem Vorbehalt der Rückforderung am 12.09.2012 an ihn zahlte.

Mit Schreiben vom 16.07.2012 erklärte der Beklagte die Kündigung des Mietvertrages unter Berufung auf Eigenbedarf.

Mit Schreiben vom 20.11.2012 und 04.12.2012 forderte der Beklagte die Klägerin auf, bis Ende November 104,46 Euro erneut entstandenen Mietrückstand zu zahlen sowie bis 14.12.2012 zu erklären, dass sie bereit sei, die Badewanne auf ihre Kosten zu erneuern.

Die Klägerin behauptet, dass Ursache für den mangelnden Durchfluss von Kaltwasser über der Badewanne eine über Jahre entstandene Verkalkung der Wasserleitung sei.

Die Badewanne, die bereits 1961 in der Wohnung vorhanden gewesen sei, sei im Laufe de[…]


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