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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anwendung von Jugendstrafrecht bei Taten im Erwachsenenalter

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AG Rudolstadt, Urteil vom 13.08.2013

Az.: 343 Js 33640/12 – 1 Ls jug

Der Angeklagte ist der vorsätzlichen Körperverletzung in zwei Fällen und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Der Angeklagten wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts – Strafrichter – Rudolstadt, Zweigstelle Saalfeld, vom 11.04.2013 (Az. 790 Js 18530/12 1 Ds) wegen der dort bezeichneten Taten angewiesen, für sechs Monate an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 230 Abs. 1 Satz 1, 53 StGB; §§ 1, 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, 31 Abs. 2,105 JGG.
Gründe
I.

Symbolfoto: jhandersen/Bigstock

Der heute 23 Jahre alte Angeklagte ist der nichteheliche Sohn von…. Seine Eltern trennten sich als der Angeklagte noch ein Kleinkind war. Der Angeklagte wuchs gemeinsam mit seiner jüngeren Halbschwester …..im Haushalt der Mutter und ihres Ehemanns……, welche im Jahre 1994 geheiratet haben, auf, in deren Haushalt er auch jetzt wieder lebt.

Nach dem Besuch der Kinderkrippe und des Kindergartens wurde der Angeklagte im Jahre 1997 altersgerecht eingeschult und beendete die Schule nach Wiederholung der 10. Klasse im Jahre 2008 mit dem Realschulabschluß. Anschließend trat er eine Lehre als Busfahrer an. Diese Ausbildungsstelle verlor er jedoch im April 2010, nachdem ihm wegen Drogenkonsums die Fahrerlaubnis, die er bereits mit 17 Jahren erworben hatte, entzogen worden war. Im August 2012 begann er eine 3½ jährige Lehre als Zerspanungsmechaniker bei der Firma Siemens AG in Erfurt. Im Januar 2013 hat der Angeklagte, der seit dem Jahre 2009 regelmäßig Methamphetamin zu sich nimmt, diese Ausbildung unterbrochen, weil er sich aufgrund seines Drogenmißbrauchs von Januar bis Mai 2013 zur stationären Entgiftung in das Asklepios Fachklinikum Stadtroda begeben mußte.

Derzeit ist der Angeklagte noch krankgeschrieben und bezieht Krankengeld in Höhe von 540,00 Euro monatlich. Seine Einkünfte werden infolge erheblicher Schulden des Angeklagten momentan von seiner Mutter verwaltet.

Der Angeklagte, gegen den die Staatsanwaltschaft im Jahre 2009 wegen eines Betäubungsmitteld[…]


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