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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

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LG Zweibrücken, Az.: 4 T 29/11

1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Zweibrücken vom 16. Februar 2011 aufgehoben.

2. Es wird festgestellt, dass die am 12. März 2001 vor dem Schiedsgericht des Bundesstaates Lagos, …/Nigeria, Az.: JC/AD/13/01 ausgesprochene Adoption des Kindes …, geb. am … 1996 in Lagos, wirksam und das Eltern-Kind-Verhältnis des Kindes zu seinen bisherigen Eltern durch die Annahme erloschen ist. Das Annahmeverhältnis steht einem nach den deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleich.
Gründe
I.

Symbolfoto: Yastremska/Bigstock

Die am … 1974 geborene Beschwerdeführerin ist die Schwester der Mutter der Anzunehmenden, mithin deren Tante. Die Beschwerdeführerin lebte zusammen mit ihrer Schwester, … und deren Tochter, der Anzunehmenden, zusammen bei ihrem, der Annehmenden, Vater. Der Vater der Anzunehmenden hatte sich schon zuvor von der Familie getrennt und den gemeinsamen Sohn mitgenommen. Die Schwester der Annehmenden litt seit ihrem 16. Lebensjahr an Sichelzellenanämie und verstarb am … 1999 an den Folgen dieser Krankheit. Auf dem Sterbebett musste die Annehmende ihrer Schwester versprechen, in der Folgezeit für ihre Tochter, die Anzunehmende, zu sorgen. Dieses Versprechen wurde in der Folgezeit von der Annehmenden erfüllt. Zusammen mit der Anzunehmenden lebte sie weiterhin bei ihrem, der Annehmenden, Vater. Am 12. März 2001 sprach der Magistrate Court des Bundesstaates Lagos – …/Nigeria die Adoption der Anzunehmenden durch die Beschwerdeführerin aus. An der dieser gerichtlichen Entscheidung vorangehenden Gerichtsverhandlung nahmen u.a. die Anzunehmende, deren Vater und auch die Beschwerdeführerin teil. Außerdem erstattete in dieser Verhandlung ein „Probation Officer“ einen Sozialbericht und es wurden mehrere Dokumente, u.a. die Geburtsurkunde der Anzunehmenden, eine Sterbeurkunde hinsichtlich der Mutter der Anzunehmenden sowie eine eidesstattliche Einwilligungserklärung des Vaters der Anzunehmenden in die Adoption des Kindes durch die Annehmende vorgelegt. Hierdurch verschaffte sich das vorgenannte Gericht die Überzeugung davon, dass die Annehmende geeignet sei, das Kind durch […]


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