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Rechtsanwälte Kotz GbR

Parken ohne Elektrofahrzeug bei Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ – Ordnungswidrigkeit?

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15

Urteil vom 15.06.2015

Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
G r ü n d e:


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