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Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15
Urteil vom 15.06.2015
Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
G r ü n d e:
Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15
Urteil vom 15.06.2015
Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
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