LG Saarbrücken, Az.: 12 O 233/08
Beschluss vom 17.01.2014
Die Gesuche der Klägerinnen vom 21.10.2013 und vom 02.12.2013, den Sachverständigen … wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, werden zurückgewiesen.
Gründe
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche der Klägerinnen auf Schadensersatz wegen brandbedingter Beschädigung des Flugzeugs Typ „Cessna Citation 560 XLS“ mit der Registrierung … und der Seriennummer … im Zusammenhang mit der Überlassung einer Flugzeugbatterie durch die Insolvenzschuldnerin, die Fa. …
Symbolfoto: Elnur/bigstockDie Klägerinnen hatten unter dem 23.07.2008 Klage eingereicht, die sich ursprünglich gegen die … richtete, der die Klägerinnen diverse Wartungsfehler im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Flugzeugbatterie vorwarfen. Nachdem über das Vermögen der … das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, haben die Klägerinnen das Verfahren seit dem 22.04.2010 gegen Herrn Rechtsanwalt … als Insolvenzverwalter fortgeführt.
Im weiteren Prozessverlauf wurden Herr … mit Beschluss der Kammer vom 01.02.2011 (Bl. 1222 d.A.), und auf dessen Anregung mit Beschluss vom 11.03.2011 daneben Herr …, zu Sachverständigen bestellt. Vorausgegangen waren längere Verhandlungen der Parteien in dem Versuch, sich auf einen Sachverständigen zu einigen. Mit Schriftsatz vom 25.11.2010 (Bl. 1100 d.A.) schlugen die Prozessbevollmächtigten des Beklagten Herrn … als Sachverständigen vor, wobei sie darauf hinwiesen, dass zu diesem „weder der Beklagte noch die Gemeinschuldnerin jemals Kontakt“ hatte. Eine unterstützende Hinzuziehung des Herrn … für die Erstellung des Gutachtens hatten die Klägerinnen mit Schriftsatz vom 14.12.2010 (Bl. 1155 d.A.) selbst vorgeschlagen.
Das von den Sachverständigen aufgrund gemeinsamer Urteilsfindung erstattete schriftliche Gutachten vom 30.10.2011 ist am 08.11.2011 bei Gericht eingegangen und von diesen im Termin zur mündlichen Verhandlung am 12.07.2012 erläutert worden (Bl. 1574ff. d.A.).
Ein erstes, auf vorgehende geschäftliche Beziehungen des Sachverständigen zu den für den Klagevorwurf letztlich einstandspflichtigen Versicherungen gestütztes Be[…]