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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall: Anspruch gegen „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“

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AG Hannover, Az.: 425 C 6064/13

Urteil vom 19.02.2014

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz aufgrund eines Unfallgeschehens gem. § 12 Abs. 1 Ziffer 1 PflVG.

D

Symbolfoto: adrian825/Bigstock

er Kläger befuhr mit einem ausgeliehenen Quad mit dem amtlichen Kennzeichen … am 01.06.2010 gegen 18.15 Uhr die Straße … . In Höhe … verunfallte er mit dem Quad. Die Straße ist am Unfallort schnurgerade. Der verletzte Kläger begab sich in eine naheliegende Werkstatt, in der sich auch eine Niederlassung der Unfallhilfe befand. Er wurde durch die Rettungsassistentin … versorgt. Eine stationäre Behandlung fand vom 01.06. bis 10.06.2010 in der … wegen multipler Gesichtsfrakturen, d. h. Schädelbasisfraktur, Stirnhöhlenwandfraktur, Nasenbeinfraktur, multiple Frakturen in der Schädel- und Gesichtsschädelknochen statt. Diesbezüglich fand auch eine Operation statt.

Der Kläger machte zunächst gegenüber der Beklagten Ansprüche geltend, wobei diese sich die … vertreten ließ. Die … lehnte mit Schreiben vom 07.10.2010 Ansprüche des Klägers ab, da für das Unfallgeschehen wohl ein Fahrfehler des Klägers ursächlich gewesen sei. Daraufhin hat der Kläger einen Beschluss der Regulierungskommission der Beklagten beantragt. Auch die Regulierungskommission der Beklagten hat den Entscheidungsantrag des Klägers am 15.03.2011 abgelehnt. Gegen diesen Beschluss hat der Kläger die Schiedsstelle angerufen. Diese hat mit Beschluss vom 16.06.2011 von einem Einigungsvorschlag abgesehen.

Der Kläger behauptet, er sei zum Unfallzeitpunkt mit dem Quad ca. 45 km/h gefahren, als ihm ein Ford Escort auf der Gegenspur entgegengekommen sei. Hinter dem Ford Escort habe sich ein dunkler PKW, seiner Erinneru[…]


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