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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bußgeldverfahren – Falsche Verdächtigung bei Angabe von nicht existierenden Fahrzeugführern

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Der Handel mit den Punkten ins Flensburg
Der Internethandel blühte in den letzten Jahren in jedem nur denkbaren Bereich auf – so auch im Bereich der Punktevergabe in Flensburg. Ist das Punktekonto mit acht Punkten am obersten Limit angekommen und droht der Verlust der Fahrerlaubnis, so gerät der Betroffene in eine ziemlich verzwickte Lage, sodass die Kreativität stetig zunimmt. So liegt es doch quasi auf der Hand, sich eine Dritte Person „zu besorgen“, die die Punkte und somit den Eintrag im Register in Flensburg auf sich nimmt – wenn es sein muss auch für Geld.

Dieser Punktehandel ist jedoch keineswegs eine legale Möglichkeit, sich der lästigen Punkte zu entledigen. Vielmehr bewegt sich jeder, der einen solchen Handel vornimmt, in einer rechtlichen Grauzone, durch die unangenehme Folgen zum Tragen kommen können. Es drohen eine strafrechtliche Verurteilung mit Geld- oder Haftstrafe.

Grundsätzlich gehen die Behörden von einer hohen Dunkelziffer aus, die allein dadurch geschuldet ist, dass es den Ermittlungsbehörden oft an der nötigen Kapazität fehlt, jedem Verdacht nachzugehen und bei jedem Bußgeldverfahren die Identität vom Betroffenen eindeutig festzustellen.

Symbolfoto: PathDoc/Bigstock
Dürfen Punkte in Flensburg verkauft werden?
Die Verlockung eines Punktehandels erscheint auf den ersten Blick sehr hoch. Besonders in den Fällen, in denen durch einen weiteren Bußgeldbescheid der Verlust der Fahrerlaubnis droht, stellt der Verkauf einen Notfallplan dar. Der Handel mit Punkten ist jedoch illegal. Eine legale Möglichkeit der Übertragung von Punkten existiert nicht.
Wie funktioniert die Abgabe der Punkte in Flensburg durch den Punktehandel?
Nach guter Recherche im Internet und einer Vereinbarung kann sich eine am Bußgeldverfahren unbeteiligte Person dazu bereit erklären, die Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot zu übernehmen. Die Kosten dafür können sich dabei auf 100 € bis 1000 € belaufen.

Im Anschluss der Vereinbarung wird dem vermeintlichen Verursacher der entsprechende Anhörungsbogen zugesandt, der schließlich unter handschriftlicher Angabe seiner Schuld zurückgesandt wird. Das Bußgeld an sich wird dabei regelmäßig vom tatsächlichen Verkehrssünder gezahlt.
Was passiert, wenn d[…]


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