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Rechtsanwälte Kotz GbR

Persönlichkeitsrechtsverletzung – Unterlassungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Verlinkung im Internet

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LG Itzehoe, Az.: 3 O 81/16

Urteil vom 17.03.2017

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

4. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Symbolfoto: gunnar3000/Bigstock

Der Kläger begehrt von der Beklagten, der Betreiberin einer Internetsuchmaschine, es zu unterlassen, bei Eingabe seines Namens in die Suchmaske die Verlinkung mit einem von ihm beanstandeten Artikel auf einer Internetseite vorzunehmen.

Der aus Ghana stammende Kläger, der in H. früher für die sogenannte „…“ aktiv war, gab im Jahr 2013 ein Interview, in dem er sich dahingehend äußerte, dass der damalige Kandidat der … (im folgenden: …) für das Amt des Präsidenten in Ghana, Herr N. A.-A., der derzeitige Präsident Ghanas, aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht den Strapazen eines Wahlkampfs gewachsen sei. Noch im Jahr 2013 wies die … diese Behauptung des Klägers in Bezug auf den Gesundheitszustand von Herrn A.-A. zurück.

Ende des Jahres 2013 veröffentlichte die in Deutschland als Verein eingetragene „…“ auf der Website „…“ einen Artikel über den Kläger, in dem sie sich mit den Äußerungen des Klägers in Bezug auf den Gesundheitszustand von Herrn A.-A. und der Person des Klägers auseinandersetzte. Dieser im Namen des damaligen Vorsitzenden der …, Herrn K. A.-G., im Englischen verfasste Artikel hat – übersetzt ins Deutsche – folgenden Inhalt:

„… zu den Lügen über die Gesundheit von A.-A.

Von …

Unsere Aufmerksamkeit wurde auf eine Veröffentlichung gelenkt, die bei G. (25. November) erschienen ist. Darin stellte ein gewisser A. R. ein in Deutschland ansässiger selbsternannter Menschenrechtsaktivist, einige haltlose Behauptungen über die Gesundheit von N. A.-A. auf, den Präsidentschaftskandidaten der … in den Wahlen von 2012. Im Normalfall reagiert die … nicht auf d[…]


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