Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebliche Altersversorgung: Widerruf bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

LG Konstanz, Az.: C 2 O 118/16

Urteil vom 17.03.2017

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.530,94 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2015 zu bezahlen.

2. Die Widerklage wird abgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist für den Kläger gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Symbolfoto: fizkes/Bigstock

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte, weiter verpflichtet ist, dem Kläger eine monatliche betriebliche Altersversorgung zu bezahlen. Die Beklagte ist Ausschließlichkeitsvertreterin der … Versicherung. Der Geschäftsführer der Beklagten ist der Sohn des Klägers aus erster Ehe.

Der Kläger hat die nicht bezahlte betriebliche monatliche Altersversorgung für den Monat Juni 2015 in Höhe von 3.530,94 € zunächst beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen eingeklagt. Dort wurde am 14.01.2016 verhandelt (Protokoll As. 153 ff.). Es wurde zunächst vereinbart, dass die Parteien eine Mediation durchführen wollen und hierfür das Verfahren ruhen soll. Ab Juli 2015 sollte von der Beklagten die monatliche Betriebsrente freigegeben und weiter bezahlt werden. Noch bevor das Mediationsverfahren durchgeführt wurde, erhob der Beklagte Widerklage mit dem Feststellungsantrag, dass dem Kläger die Altersversorgung auch für die Monate März und April 2016 nicht zustehe. Auch wurde die monatliche Bezahlung wieder eingestellt, sodass der Kläger mit der Durchführung eines Mediationsverfahrens nicht mehr einverstanden war. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat aufgrund der Widerklage den Rechtsstreit an das Landgericht verwiesen (Beschluss vom 18.04.2016, As. 181).

Der Kläger hatte die Beklagte gegründet und war zunächst ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer.

Am 03.11.1986 erteilte die Beklagte dem Kläger eine Versorgungszusage in Form einer monatlichen Rente (Anlage B 1). Dort wurde in Ziff. 7 eine Vorbehaltsklausel normiert, nach welcher die Beklagte die Leistungen kürzen oder einstellen kann, wenn der Kläger als versorgungsberechtigte Pe[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv