AG Erfurt, Az.: 14 C 2076/13
Urteil vom 19.09.2014
Orientierungssatz
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand
Die Parteien streiten um restliche Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am November 2011 in Erfurt ereignete.
Der Kläger befuhr am Unfalltag gegen 6:35 Uhr die X.-Straße aus Richtung -YYY- kommend in Richtung Z.. Kurz vor der Ortseinfahrt Z. setzte die Beklagte zu 1 aus der Gegenrichtung mit dem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Fahrzeug zum Überholen an. Dabei übersah die Beklagte zu 1 das entgegenkommende klägerische Fahrzeug. Der Kläger musste nach rechts ausweichen, konnte jedoch eine Kollision nicht mehr vermeiden.
Durch den Unfall erlitt der Kläger ein HWS-Syndrom nach Schädel-Hirn-Trauma sowie eine HWS-Distorsion Grad I-II. Unfallbedingt war der Kläger bis zum 23.12.2011 zu 100 % und bis zum 07.01.2012 zu 50 % arbeitsunfähig. Es fanden aufgrund der HWS-Verletzung 3 Behandlungstermine statt. Darüber hinaus war der Kläger einmal beim Ohrenarzt und einmal beim Augenarzt. Die Beklagte zu 2 zahlte dem Kläger einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 800 €.
Der Kläger behauptet, er habe durch den Verkehrsunfall außerdem einen Tinnitus rechts sowie Druckschmerz an den Augen erlitten.
Der Kläger ist der Ansicht, aufgrund der unfallbedingt erlittenen Verletzungen sei ein Gesamtschmerzensgeld von 2500 € angemessen.
Der Kläger beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein über den Betrag von 800 € hinausgehendes, angemessenes weiteres Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2012 zu zahlen.
Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen.
Das Gericht hat Beweis erhoben durch die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens. Hinsichtlich des Ergebnis[…]