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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und Unfallverursachung in Lennestadt

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Vorgeworfener Verstoß:

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot in einer Kurve und dadurch bedingte Unfallverursachung

Geldbuße in Höhe von 200 EUR


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Olpe


Datum:

15.02.2018


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Olpe vorgeworfen, am 15.02.2018 in Lennestadt, Hohe Bracht-Straße zw. Bilstein und Einmündung Hohe Bracht, als Fahrer eines Pkw in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und dadurch einen Unfall verursacht zu haben. Aufgrund einer Voreintragung im Verkehrszentralregister wurde die Geldbuße erhöht und betrug in diesem Fall 200 EUR.

Der Vorwurf gegenüber unserem Mandanten ist unberechtigt, da er nicht gegen das rechtsfahrverbot verstoßen hat.

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