Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bußgelder in Europa – Dänemark

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeld-Blitzer.de

Wie teuer sind Verkehrsverstöße in Dänemark?
Foto: NiroDesign/Bigstock

Dänemark liegt genau zwischen der Nord- und der Ostsee und ist mit seinen über 400 Inseln und mehr als 7.000 Kilometern Küstenlinie ein beliebtes Reiseziel. Der Tourismus in Dänemark boomt seit Jahren und ein Großteil der Touristen stammt aus den skandinavischen Ländern und aus Deutschland. Die einzige Landgrenze, über die Dänemark verfügt ist die Landgrenze zu Deutschland. Somit bietet sich Dänemark geradezu dazu an, mit dem Auto in den Urlaub zu fahren. Da die skandinavischen Länder – zu denen Dänemark im engeren Sinne auch zählt – mitunter sehr restriktive Verkehrsregeln und entsprechend hohe Sanktionen vorsehen, informiert Sie die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen im Folgenden über die wesentlichen Unterschiede, die es bei einer Reise mit dem Pkw nach Dänemark zu beachten gilt, sofern Sie ein teures Urlaubssouvenir in Form eines Bußgeldbescheides vermeiden wollen. Doch auch im Fall der Fälle lassen wir Sie nicht im Regen stehen: sollten Sie (bereits) einen dänischen Bußgeldbescheid erhalten haben, so lassen Sie diesen von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – kostenlos und völlig unverbindlich überprüfen.
Allgemeines & Straßenverkehr
Was die allgemeine Höhe der Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten angeht, so liegt Dänemark definitiv im oberen Spitzenfeld. Forderungen wegen Verstößen ausländischer Kraftfahrer im ruhenden Verkehr (z.B. Parkverstöße) werden oftmals über Inkassobüros (beispielsweise durch „Euro Parking Collection“ = EPC) oder Anwaltskanzleien grenzüberschreitend geltend zu machen versucht. Dies wird auch im Hinblick auf zivilrechtliche Vertragsstrafen wegen Parkzeitüberschreitungen immer wieder versucht. Mit besonders drastischen Maßnahmen müssen Verkehrssünder rechnen, die unter Alkoholeinfluss gefahren sind. Hier drohen Geldstrafen bis zur Höhe eines Monatsverdienstes, im Einzelfall kann sogar eine Haftstrafe verhängt werden.
Weitere Besonderheiten:

hohe Geldbußen für Parkverstöße (ab 70 EUR)
ganzjährige und ganztägige Lichtpflicht (tagsüber und nachts)


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv