Wie teuer sind Verkehrsverstöße in Dänemark?
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Dänemark liegt genau zwischen der Nord- und der Ostsee und ist mit seinen über 400 Inseln und mehr als 7.000 Kilometern Küstenlinie ein beliebtes Reiseziel. Der Tourismus in Dänemark boomt seit Jahren und ein Großteil der Touristen stammt aus den skandinavischen Ländern und aus Deutschland. Die einzige Landgrenze, über die Dänemark verfügt ist die Landgrenze zu Deutschland. Somit bietet sich Dänemark geradezu dazu an, mit dem Auto in den Urlaub zu fahren. Da die skandinavischen Länder – zu denen Dänemark im engeren Sinne auch zählt – mitunter sehr restriktive Verkehrsregeln und entsprechend hohe Sanktionen vorsehen, informiert Sie die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen im Folgenden über die wesentlichen Unterschiede, die es bei einer Reise mit dem Pkw nach Dänemark zu beachten gilt, sofern Sie ein teures Urlaubssouvenir in Form eines Bußgeldbescheides vermeiden wollen. Doch auch im Fall der Fälle lassen wir Sie nicht im Regen stehen: sollten Sie (bereits) einen dänischen Bußgeldbescheid erhalten haben, so lassen Sie diesen von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – kostenlos und völlig unverbindlich überprüfen.
Allgemeines & Straßenverkehr
Was die allgemeine Höhe der Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten angeht, so liegt Dänemark definitiv im oberen Spitzenfeld. Forderungen wegen Verstößen ausländischer Kraftfahrer im ruhenden Verkehr (z.B. Parkverstöße) werden oftmals über Inkassobüros (beispielsweise durch „Euro Parking Collection“ = EPC) oder Anwaltskanzleien grenzüberschreitend geltend zu machen versucht. Dies wird auch im Hinblick auf zivilrechtliche Vertragsstrafen wegen Parkzeitüberschreitungen immer wieder versucht. Mit besonders drastischen Maßnahmen müssen Verkehrssünder rechnen, die unter Alkoholeinfluss gefahren sind. Hier drohen Geldstrafen bis zur Höhe eines Monatsverdienstes, im Einzelfall kann sogar eine Haftstrafe verhängt werden.
Weitere Besonderheiten:
hohe Geldbußen für Parkverstöße (ab 70 EUR)
ganzjährige und ganztägige Lichtpflicht (tagsüber und nachts)