AG München, Az.: 485 C 433/16 WEG
Urteil vom 10.01.2018
In dem Rechtsstreit wegen Beschlussanfechtung erlässt das Amtsgericht München ……am 10.01.2018 folgendes Endurteil
1. Die Klage wird abgewiesen,
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 42.937,50 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft ###. Die Klägerin ist Miteigentümerin mit einem Miteigentumsanteil von ###/1.000, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung ### sowie mit einem Miteigentumsanteil von ###/1000, verbunden mit dem Sondereigentum an der Tiefgarage ###.
Die Wohnanlage besteht aus ### Einzelgebäuden ###. Die Anlage wurde in den Jahren 1975 und 1976 in konventioneller Massivbauwelse mit Flachdach errichtet.
Seit einigen Jahren, spätestens seit dem Jahr 2012, gibt es Beschwerden über Schimmelbildungen in einigen Wohn- und Schlafzimmern hinter den Nordfassaden mit langen Wandteilen. In der Eigentümerversammlung vom 24.06.2015 (Anl. B 4, B 10) wurde unter TOP 4.0 beschlossen, Dipl.-Ing. ### der Erstellung einer Bestandsaufnahme und eines Instandsetzungskonzepts für die Fassadeninstandsetzung mit Kostenschätzung für die alternativen Realisierungsvarianten „Wärmedämmung (Wärmedämmputz / Wärmedämmverbundsystem) der Fassaden der Nordselten der Häuser und (nur) Anstrich der übrigen Fassaden“, „alle Fassaden mit Wärmedämmung“ und „alle Fassaden mit Anstrich“ zu beauftragen.
Am 09,12.2015 fand eine Eigentümerversammlung statt (Anl. K 4), zu der die Verwaltung mit Schreiben vom 20.112015 (Anl. K 3) geladen hatte. Hier wurden u.a. die folgenden streitgegenständlichen Beschlüsse gefasst:
TOP 3.a2:
„Die Eigentümerversammlung beschließt, Instandsetzungsarbeiten an den Fassaden (der Häuser ###). In der Realisierungsvariante „Dämmung der nach Norden ausgerichteten Fassadenseiten mit Wärmedämm – Verbundsystem (Mineralwollsystem usw.) sowie malermäßiger Überarbeitung inkl. Putzinstandsetzung der anderen Fassaden“ anzugehen. […]