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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gesetzliche Unfallversicherung: Regressanspruch gegen Unternehmer bei grob fahrlässig verursachtem Arbeitsunfall

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LG Osnabrück, Az.: 12 O 1961/14

Urteil vom 19.10.2015

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 126.168,22 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die seit dem Beginn des Eintritts der Minderung der Erwerbstätigkeit durch die Klägerin zu tragenden monatlichen Verletzungsrenten ab dem 01.09.2014, entsprechend den vom Gesetzgeber jeweils zum 01.07. eines Jahres vorgenommenen jährlichen Anpassungen zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle weiteren Aufwendungen zu erstatten, die aus dem Unfall vom 06.09.2011 auf dem Gelände der Beklagten … zum Nachteil des … noch entstehen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf bis 185.000 €.
Tatbestand
Foto: HalfPoint/Bigstock

Die Klägerin ist der eintrittspflichtige Unfallversicherungsträger des …, der bei der Beklagten angestellt war.

Herr … verletzte sich bei einem Arbeitsunfall auf dem Betriebsgelände der Beklagten in Osnabrück am 6.09.2011. Dieser Standort gehört zum Werk …, dessen Betriebsleiter … war. Er war für den Betriebsablauf zuständig. Der zuständige Meister war …, der bei Abwesenheit von … für den Betriebsablauf verantwortlich war.

Ein anderer Arbeitnehmer der Beklagten – … – steuerte an diesem Tag einen Gabelstapler, mit dem er einen Radsatz transportierte. Der Weg ist, nachdem das Betriebsgelände durch einen Zaun vom benachbarten Verbrauchermarktparkplatz abgetrennt wurde, noch 1,80 m breit, aus Fahrtrichtung gesehen rechts steht der Metallzaun, aus Fahrtrichtung gesehen links liegen in 85 cm Tiefe die Bahngleise. Der Gabelstapler hat eine Breite von 1,15 m. Herr … ging, wie seit Jahren bei dieser Art des Transports, aus Fahrtrichtung gesehen rechts neben dem Gabelstapler auf Höhe der Gabel bzw. des Radsatzes, um den Radsatz zu sichern bzw. […]


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