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Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschwindigkeitsüberschreitung in Siegen-Gosenbach um 25 km/h

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Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h

1 Punkt / Geldbuße in Höhe von 80 EUR


System zur Messung:

Einheitensensor ES 3.0


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

07.06.2017


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 07.06.2017 in Siegen-Gosenbach, in der Oberschelder Straße, Fahrtrichtung Oberschelden, die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h um 25 km/h überschritten zu haben. Sanktioniert wurde dieser Verstoß mit der Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister sowie einer Geldbuße in Höhe von 80 EUR. Die Messung erfolgte mittels des Einheitensensors ES 3.0.

Nachfolgende Fehler können u.a. bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ESO ES3.0 auftreten. Diese Fehler führen dazu, dass es sich nicht mehr um eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung (also einem durch Regelungen vereinheitlichten technischen Geschwindigkeitsmessverfahren, bei denen die Bedingungen ihrer Anwendbarkeit und ihres Ablaufs so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind) handelt, so dass die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung nicht mehr verwertet werden darf. Das Bußgeldverfahren/Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betroffenen ist in diesem Fällen einzustellen.

Fehler bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ESO ES3.0 liegen vor,

wenn zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung die Fotolinie nicht dokumentiert wurde. Die Fotolinie ist eine gedachte Linie die quer zur Fahrbahn verläuft und sich ca. 3 m in Fahrtrichtung hinter dem Sensorkopf (Sensorkopfmitte) befindet. Die Stelle an der sich diese Linie befindet, muss nachvollziehbar z.B. durch Leitkegel, Reflexfolie, Kreidestriche, Spraydose o.ä. gekennzeichnet und als Fotolinie mindestens in einem Foto zu Beginn der Messung dokumentiert worden sein.;
wenn die notwendigen Testfotos nicht gefertigt wurden;
wenn die eingeblendete Datenleiste im Messfoto nicht zweifelsfrei zu erkennen ist;
wenn eine alte nicht mehr zugelassene Softw[…]


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