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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung: Vorschusszahlung als Anerkenntnis

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LG Gera, Az.: 3 O 419/10

Urteil vom 07.01.2014

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger macht Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung geltend.

Die Parteien schlossen am 4.7.2005 einen privaten Unfallversicherungsvertrag mit Nummer 57.020.3597. Dem Vertrag lagen die GUB 2005 zu Grunde. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage K2 (Blatt 8 d.A.) verwiesen. Am 5.7.2005 gegen 7:30 Uhr erlitt der Kläger einen Arbeitsunfall, bei dem Gas austrat, welches beim zünden explodierte. Dies führte beim Kläger zu einer Trommelfellperforation auf beiden Ohren.

Foto: khz/Bigstock

In der Folge begab sich der Kläger zur ärztlichen Untersuchung in die HNO-Praxis der Frau J.. Dort wurde am 21.7.2005 einen Tonaudiogramm angefertigt (Bl. 292 d.A.) und die Trommelfelle ambulant behandelt. In der Folge musste das Trommelfell des rechten Ohres jedoch im SRH Waldklinikum operativ behandelt werden. Am 26.4.2006 fertigte Frau J. ein weiteres Tonaudiogramm des Klägers an (Bl. 292 d.A.).

Der Kläger meldete den Unfall der Beklagten, die mit Schreiben vom 10.7.2006 (Anlage K5, Blatt 13 d.A.) mitteilte, dass der Invaliditätsnachweis fristgerecht geführt sei. Am 28.7.2006 leistete die Beklagte einen Vorschuss in Höhe von 5.000 €. Die Parteien streiten darum, in welcher Höhe beim Kläger ein unfallbedingter Dauerschaden verblieben ist. Der Kläger hat außergerichtlich ein ärztliches Gutachten des HNO-Arztes Dr. med. K. einholen lassen, welches ihm im Reintonaudiogramm auf dem rechten Ohr eine pancochleäre Schallempfindungsschwerhörigkeit mit Hörverlust von 40 bis 60 dB und auf dem linken Ohr eine panbasocochleäre Schallempfindungsschwerhörigkeit mit Hörverlust von 40 bis 65 dB bescheinigt. Ferner ist darin angegeben, dass auf dem rechten Ohr des Klägers TEOAE Messungen zu 39 % reproduzierbar und DPOAE Messungen bei 2 kHz evozierbar seien. Auf dem linken Ohr seien die TEOAE zu 76 % reproduzierbar und die DPOAE Messungen von 1-4 kHz evozierbar. Hierdurch ergebe sich eine Funktionsbeeinträchtigung des rechten Rohres von[…]


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