Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung eines Mobilfunkvertrags

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Sondershausen, Az.: 4 C 11/17

Urteil vom 30.03.2017

1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 485,10 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2015 sowie weitere 115,42 € zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4. Die Berufung wird zugelassen

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Klägerin macht Ansprüche aus einem gekündigten Mobilfunkvertrag geltend.

Symbolfoto: Pixabay

Die Klägerin betreibt ein Mobilfunknetz und schloss mit der Beklagten am 30.10.2014 einen Mobilfunkvertrag über zwei Mobilfunkkarten. Es war eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart, die sich bei nicht fristgerechter Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.

Der Vertrag verpflichtet die Klägerin zur Bereitstellung ihres Mobilfunknetzes räumlich beschränkt auf den Empfangs- und Sendebereich ihrer Funkstationen.

Die Beklagte erhielt von der Klägerin die Mobilfunknummern 01520/926… und 0162/435… .

Die Abrechnung über die von der Klägerin erbrachten Leistungen erfolgte monatlich. Für den von der Beklagten gebuchten Tarif „Vodafone Zuhause FestnetzFlat“ fiel ein monatlicher Basispreis in Höhe von 9,95 € (brutto), 8,36 € (netto) und für den Tarif „Vodafone Smart L inkl. Smartphone“ fiel ein monatlicher Basispreis von 44,99 € (brutto), 37,81 € (netto) an.

Die Klägerin stellte folgende Rechnungen an die Beklagte:

Rechnung vom 15.04.2015 – 39,94 €

Rechnung vom 15.05.2015 – 98,94 € (darin: 3 € Mahnkosten, 5 € Rücklastschriftgebühr)

Rechnung vom 15.06.2015 – 75,38 € (darin: 3 € Mahnkosten, 5 € Rücklastschriftgebühr)

Rechnung vom 15.07.2015 – 141,94 €

Rechnung vom 13.08.2015 – 45,44 € (darin: 3 € Mahnkosten)

Rechnung vom 15.09.2015 – 45,44 € (darin: 3 € Mahnkosten)

Rechnung vom 15.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv