ArbG Brandenburg, Az.: 4 Ca 50/16
Urteil vom 07.07.2016
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die schriftliche Kündigung der beklagten Partei vom 30.12.2015, zugegangen am 30.12.2015, nicht zum 30.06.2016 aufgelöst
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin zu ¼, der beklagte Landkreis zu ¾.
3. Der Streitwert wird auf 15.200,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses.
Die Klägerin ist seit 1985 beim beklagten Landkreis (vormals Landkreis Nauen) zuletzt als Sachbearbeiterin Wohngeld beschäftigt. Ihr monatliches Bruttoentgelt beträgt 3.800,00 Euro. Der beklagte Landkreis beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
Seit 2007 ist die Klägerin sechsmal vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes untersucht worden, seit 2013 jährlich. Im Jahr 2011 war die Klägerin an 74 Arbeitstagen erkrankt. Dies verursachte Entgeltfortzahlungskosten in Höhe von 16.614,07 Euro. Im Jahr 2012 war die Klägerin an 130 Arbeitstagen erkrankt. Dies verursachte Entgeltfortzahlungskosten in Höhe von 8.768,98 Euro. Im Jahr 2013 war die Klägerin an 26 Arbeitstagen erkrankt; dies verursachte Entgeltfortzahlungskosten in Höhe von 8.552,45 Euro brutto. Im Jahr 2014 war die Klägerin an 55 Arbeitstagen erkrankt. Dies verursachte Entgeltfortzahlungskosten in Höhe von 12.316,55 Euro brutto. Im Jahr 2015 war die Klägerin an 44 Arbeitstagen erkrankt. Dies verursachte Entgeltfortzahlungskosten in Höhe von 13.577,40 Euro brutto. Laut vertrauensärztlichen Gutachten vom 17.09.2015 war am 15.09.2015 folgendes Erkrankungsbild der Klägerin festzustellen:
„- Seit jahrzehnten chronisch rezidivierende Migräne mit hochfrequent anfallsmäßigen Attacken
– Chronisch rezidivierende depressive Störung, derzeit leicht- bis mittelgradige Episode
– Medikamentös schlecht einstellbarer Bluthochdruck
– Diabetes mellitus
– Erkrankung auf urologischem Fachgebiet mit rechtsseitiger Schrumpfniere und Funktionsstörung der Harnblase mit häufiger Miktionsfrequenz
– Rezidivierendes HWS/LWS-Syndrom mit wied[…]