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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall: Haftung bei sich lösendem Reifen und Überfahren des Reifens

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LG Würzburg, Az.: 92 O 304/16

Urteil vom 22.08.2016

1. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 4.863,06 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.11.2015 und weitere 142,32 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.03.2016 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatzanspruch anlässlich eines Verkehrsunfalls.

Symbolfoto: AT Studio/Bigstock

Am 22.09.2015 gegen 12.00 Uhr fuhr der Ehemann der Klägerin – der Zeuge … mit dem PKW Mercedes-Benz Vito, amtliches Kennzeichen … der Klägerin auf der BAB 3 von Frankfurt kommend in Fahrtrichtung Nürnberg. Der Zeuge … und die Klägerin, die Mitfahrerin im Fahrzeug war, waren auf dem Weg nach Amberg, um dort einen geplanten Puppentheaterauftritt durchzuführen. Bei Kilometer 284 bemerkte der Zeuge … einen in der Mitte der mittleren Fahrspur liegenden Reifen mit Felge, der sich von dem bei der Beklagten zu 2) versicherten Auflieger der Beklagten zu 1), amtliches Kennzeichen …, gelöst hatte. Der Zeuge überfuhr den Reifen mittig mit der Folge, dass hierbei das Fahrzeug der Klägerin erheblich beschädigt wurde.

Die Klägerin ließ ihr nicht mehr fahrbereites Fahrzeug durch den ADAC nach Würzburg abschleppen. Die Klägerin und ihr Ehemann waren auf ein Fahrzeug in der gleichen Größe angewiesen, um das Puppentheater transportieren zu können. Die Klägerin mietete schließlich bei der … einen kleineren PKW an, den sie mit dem Kleinbus der telefonisch verständigten Mutter des Zeugen … in Würzburg tauschte. Mit dem Kleinbus der Mutter des Zeugen … setzten die Klägerin und ihr Ehemann sodann die Fahrt nach Amberg fort. Auf dem Rückweg von dort mietete die Klägerin schließlich bei der Autoverleih … die sie im Zuge einer Internetrecherche ausfindig machen konnte, ein Fahrzeug der benötigten Größe an. Bis zum A[…]


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