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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung bei Flugreise

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AG Frankfurt, Az.: 31 C 3884/15 (74)

Urteil vom 05.07.2016

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Auf die Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO verzichtet.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist örtlich zuständig, nachdem sich die Beklagte auch nach Hinweis des Gerichtes zu einer fehlenden örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Frankfurt am Main rügelos eingelassen hat.

Die Klage ist jedoch unbegründet.

Symbolfoto: Voy_ager/Bigstock

Der Klägerin steht der geltend gemachte Verspätungsschadensersatzanspruch aus Artikel 19 des Montreal-Übereinkommens nicht zu. Dahingestellt bleiben kann, ob das der Klägerin unstreitig verspätet übergebene Gepäckstück von der Beklagten auf dem Flug … nach … befördert, an der Gepäckausgabe abgeliefert und dort versehentlich von einem anderen Fluggast mitgenommen wurde und, falls dies der Fall sein sollte, die Beklagte mit Ablieferung des Gepäckstückes der Beklagten an der Gepäckausgabe bereits ihrer Gepäckbeförderungspflicht vollständig nachgekommen ist. Denn ein möglicher Anspruch der Klägerin aus Artikel 19 des Montrealer-Übereinkommens wegen Gepäckverspätung ist gemäß Artikel 31 Abs. 4 des Montreal-Übereinkommens ausgeschlossen, da es an einer fristgerechte Schadensanzeige nach Artikel 31 Abs. 2 und 3 des Montrealer-Übereinkommens fehlt.

Soweit die Klägerin das Fehlen eines Gepäckstückes beim zuständigen Gepäckschalter gemeldet hat und der Beklagten hierdurch das Fehlen des Gepäckstückes auch bekannt gewesen sein sollte, genügt diese Meldung den Anforderungen an eine Schadensanzeige im Sinne des Artikel 31 des Montreal-Übereinkommens nicht. Im Hinblick auf den Sinn oder Zweck der Anzeigepflicht, die einem Luftfahrtunternehmen Klarheit über die gegen es erhobenen Ansprüche verschaffen soll, muss sich aus einer Schadensanzeige der Umfang der geltend gemachten Schäden jeden[…]


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