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Rechtsanwälte Kotz GbR

Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkung eines Mietobjekts – Mietminderungsgrund?

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OLG Dresden, Az.: 5 U 477/17

Beschluss vom 01.06.2017

In dem Rechtsstreit hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden ohne mündliche Verhandlung am 01.06.2017 beschlossen:

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz, 1. Zivilkammer, vom 17.02.2017 (1 O 126/15) wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil des Landgerichts Chemnitz, 1. Zivilkammer, vom 17.02.2017 (1 O 126/15) wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.588,50 EUR festgesetzt.
Gründe:
I.

Foto: snowing/Bigstock

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung rückständiger Miete bzw. Nutzungsentschädigung für eine Rundhalle im Objekt Zum V.-schacht … in O. im Erzgebirge für den Zeitraum April bis Oktober 2014 in Anspruch.

Die Klägerin vermietete das streitgegenständliche Objekt mit dem Mietvertrag vom 14.09.2013 (Anlage K 1) an den Beklagten, nach welchem das Mietverhältnis am 01.11.2013 begann und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Die monatliche Bruttogrundmiete betrug 535,50 EUR. Zuzüglich einer Pauschale für Strom und Wasser in Höhe von 120,00 EUR war eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 655,50 EUR zu entrichten. Zum Mietzweck enthält der schriftliche Mietvertrag keine Regelung. Zwischen den Parteien ist strittig, welche mündlichen Vereinbarungen in Hinblick auf den Mietzweck getroffen wurden.

Der Beklagte hatte in der angemieteten Halle eine Lackierkabine errichtet und führte dort Lackierarbeiten durch. Zunächst lackierte er in der Tischlerei seines Vaters, des Zeugen G K, aus Holz hergestellte Kleinmöbel, welche er unter der Firma E vertrieb.

Im Laufe der Mietzeit verlagerte er dann seine Tätigkeit wegen der größeren Nachfrage auf die Lackierung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die er unter der Firma C, ausführte. Zudem vermietete der Beklagte zumindest einen Teil der angemieteten Halle mit Vertrag vom 14.10.2013 (Anlage K 6) an Herrn A. S. aus O zur Nutzung als Hobbywerkstatt mit einer monatlichen Nettomiete von 218,50 EUR unter.

Auf einen Hinweis der Firma Auto W leitet[…]


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