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Rechtsanwälte Kotz GbR

Strafbarkeit bei Abbrennen einer bengalischen Fackel in einer Menschenmenge

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AG Kaiserslautern, Az.: 2 Ds 6010 Js 11565/14, Urteil vom 06.11.2014

1. Der Angeklagte wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

2. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: § 224, 22 StGB
Gründe
I.

Symbolfoto: katatonia82/ Bigstock

Der nunmehr 26-jährige Angeklagte befindet sich derzeit zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Rohrbach. Strafrechtlich ist er bislang wie folgt in Erscheinung getreten:

1. 27.04.2005 Amtsgericht Moers

Tatbezeichnung: gemeinschaftlicher Missbrauch von Notrufen und Beleidigung Ermahnung

Verfahren eingestellt nach § 47 JGG

2. 11.05.2006 Amtsgericht Moers

Tatbezeichnung: Diebstahl in zwei Fällen und Verstoß gegen das Waffengesetz

Erbringung von Arbeitsleistungen

3. 20.03.2007 Amtsgericht Perleberg

Tatbezeichnung: Fahren ohne Fahrerlaubnis in 6 Fällen, davon jeweils einmal in Tateinheit mit unbefugten Benutzens eines Kraftfahrzeuges, Betrug, Unfallflucht, Urkundenfälschung, Hehlerei, Diebstahl in 2 Fällen, eines weiteren Betruges 1 Jahr 2 Monate Jugendstrafe Bewährungszeit 2 Jahre

4. 16.07.2007 Amtsgericht Berlin-Tiergarten

Tatbezeichnung: Diebstahl geringwertiger Sachen und Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Erschleichung von Leistungen

Verfahren eingestellt nach § 47 JGG

5. 08.08.2007 Amtsgericht Perleberg

Tatbezeichnung: gemeinschaftlicher Diebstahl im besonders schweren Fall, Diebstahl in 2 Fällen – jeweils in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betruges, eines weiteren Falls des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis 2 Jahre 3 Monate Jugendstrafe Einbezogen wurde die Entscheidung vom 20.03.2007

6. 24.02.2011 Amtsgericht Bensheim

Tatbezeichnung: Diebstahl in Tatmehrheit mit Computerbetrug in 12 Fällen in 12 Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln 1 Jahr 6 Monate Jugendstrafe Bewährungszeit 3 Jahre

7. 30.10.2012 AG Ludwigshafen

Tatbezeichnung: Gefährliche Körperverletzung 10 Monate Freiheitsstrafe Bewährungszeit 3 Jahre

8. 01.02.2013 AG Mannheim

Tatbezeichnung: unerlaubter Besitz v[…]


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