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Rechtsanwälte Kotz GbR

Handybenutzung während der Fahrt in Kreuztal

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Vorgeworfener Verstoß:

Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

15.07.2017


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandaten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 15.07.2017 als Führer eines Pkw in Kreuztal, Hagener Straße / Steiler Weg, Fahrtrichtung Krombach verbotswidrig ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt zu haben.

Selbst wenn unser Mandant sein Mobilfunktelefon in der Hand gehalten hätte, was er nicht hat, hätte er nicht gegen den § 23 Abs. 1a StVO Verstoßen. Das bloße Umlegen eines Mobilfunktelefons im Fahrzeug erfüllt noch nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO.

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