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Rechtsanwälte Kotz GbR

Urheberrechtsverletzung bei Lichtbild – Werksqualität und hinreichende Individualität

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AG Nürnberg, Az.: 32 C 4607/15, Urteil vom 22.02.2016

1. Das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 28.10.2015, Az: 32 C 4607/15, bleibt aufrecht erhalten.

2. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Berufung wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird auf unter 500,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung.

Die Klägerin betreibt als Eigenbetrieb …. In den Musseen stellt sie unter anderem das Gemälde „Richard Wagner“ vom Künstler Cäsar Willich aus. Der Künstler ist 1886 verstorben. Das Gemälde ist gemeinfrei.

Symbolfoto: iiievgeniy/ Bigstock

Im März 1992 fertigte der damals bei der Klägerin beschäftigte Fotograf J. C. von dem genannten Gemälde eine Fotografie, die in dem Buch Sammelleidenschaft, Mäzenatentum und Kunstförderung. Kostbarkeiten aus dem Museum für Kunst-, Stadt- und Theatergeschichte im Reiss-Museum der Stadt Mannheim, ISBN- 3-89466-039-2, veröffentlicht wurde. Der als Hausfotograf zwischen den 04.11.1991 und 30.04.2013 bei der Klägerin beschäftigte Herr J. C. hatte der Klägerin sämtliche ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte räumlich, zeitlich sowie inhaltlich unbeschränkt zur umfassenden Nutzung und urheberrechtlichen Auswertung übertragen, insbesondere für die Nutzungsrechte der Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung in Publikationen und der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet.

In dem streitgegenständlichen Museum gilt eine Besucher- und Nutzungsordnung der Klägerin. Danach ist das Fotografieren und Filmen verboten, sofern keine Genehmigung durch die Direktion des Museums erteilt wurde. Soweit Nutzeranfragen bei der Klägerin hinsichtlich der eigenständigen Vervielfältigung eingehen, fertigt sie entweder selbst Objektfotografien an und stellt sie dann den Nutzern zur Verfügung. Alternativ gestattet sie den Nutzern auch eine eigenständige Erstellung bzw. Anfertigung von Fotografien insbesondere zu wissenschaftlichen Arbeiten. In begründeten Einzelfällen, insbesondere wenn die Fotografie zu wissenschaftlichen Zwecken angefertigt wird, sieht die Klägerin dann gege[…]


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