Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vollkaskoversicherung – Haftung des Neuwagenverkäufers bei Verletzung von Aufklärungspflichten bei roten Kennzeichen

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

OLG Frankfurt, Az.: 10 U 26/94, Urteil vom 13.10.1995
Tatbestand
Am Freitag, dem 4.12.1992, übergab die Beklagte in L. einem Mitarbeiter der Klägerin ein von dieser für 62 700 DM gekauftes und mit einem roten Kennzeichen ausgestattetes Fahrzeug, das die Klägerin am Montag, dem 7.12.1992, in D. zulassen wollte. Für das rote Kennzeichen bestand Vollkaskoschutz bei der Streithelferin.

Am 5.12.1992 wurde das Fahrzeug auf einem Parkplatz des Einkaufszentrums B. gestohlen. Mit Schreiben vom 30.6.1993 lehnte die Streithelferin die Deckung mit der Begründung ab, das Fahrzeug sei zu anderen als zu Überführungszwecken benutzt worden.

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch und hat behauptet, auf ihre ausdrückliche Frage nach Vollkaskoschutz habe die Beklagte bei Übergabe des Fahrzeugs erklärt, zur Zulassung müsse umgehend am Montag eine Versicherungs-Doppelkarte beschafft werden, bis zu diesem Zeitpunkt bestehe Vollkaskoschutz.

Die Beklagte hat behauptet, sie habe lediglich erklärt, daß für die Überführungsfahrt Vollkaskoschutz bestehe.

Das LG hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Versicherungsschutz sei dadurch erloschen, daß die Klägerin das Fahrzeug zu anderen als zu Überführungszwecken benutzt habe, hierfür habe die Beklagte nach dem eigenen Vorbringen der Klägerin Versicherungsschutz nicht zugesagt.

Mit ihrer Berufung vertritt die Klägerin die Auffassung, die Besonderheiten des roten Kennzeichens seien nur in Fachkreisen bekannt, weshalb die Beklagte ausdrücklich darauf hätte hinweisen müssen, das Kaskoschutz nur für die Überführungsfahrt, nicht aber für weitere Fahrten bestehe.

Die Berufung der Klägerin hatte bis auf einen Zinsrest Erfolg.
Entscheidungsgründe
Symbolfoto: Gunter Nezhoda/ Bigstock

Die Beklagte schuldet der Klägerin unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung Schadensersatz in Höhe des Wertes des gestohlenen Neufahrzeugs, denn sie hätte die Klägerin bei Übergabe des Fahrzeugs darauf aufmerksam machen müssen, daß für das überlassene rote Kennzeichen Vollkaskoschutz nur für die Überführungsfahrt besteht. Nach § 28 I StVZO dürfen mit nicht[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv