Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h
System zur Messung:
Zeuge, Angaben des Betroffenen
Bearbeitende Behörde:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Datum:
10.10.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Polizeipräsidium Rheinpfalz vorgeworfen, am 10.10.2017 in Kirchen auf der Siegtalstraße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h um 30 km/h überschritten zu haben.
Nachfolgende Fehler können u.a. bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P auftreten. Diese Fehler führen dazu, dass es sich nicht mehr um eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung (also einem durch Regelungen vereinheitlichten technischen Geschwindigkeitsmessverfahren, bei denen die Bedingungen ihrer Anwendbarkeit und ihres Ablaufs so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind) handelt, so dass die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung nicht mehr verwertet werden darf. Das Bußgeldverfahren/Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betroffenen ist in diesem Fällen einzustellen.
Nichtbeachtung/Nichteinhaltung der vorgegebenen Bedienungshinweise des Lasermessgeräts
vorgeschriebene Gerätetests (Eigentest, Displaytest, Test der Visiereinrichtung) wurden nicht oder fehlerhaft durchgeführt
Nullmessung an einem nicht geeigneten Straßenschild wurde vorgenommen
die Messentfernung ist so groß, dass eine Fehlmessung (Fehlzuordnung / falsches Fahrzeug) gegeben sein kann
Falschablesung und/oder Übermittlung des Messwertes
Stufenprofilfehlmessung
keine oder nur unzureichende Schulung des Messbeamten
Geschwindigkeitsmessgerät ist nicht (mehr) geeicht
Eichsiegel beschädigt – Gerät wurde nach der letzten Eichung repariert und es erfolgte keine Neueichung
Fahrzeug wurde im fließenden Verkehr mit anderen Fahrzeugen oder seitlich anvisiert und gemessen
Fahrzeug hinter dem oder seitlich neben dem anvisierten Fahrzeug wurde gemessen
Bitte ein gültiges Formular wählen