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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wenden in der Ausfahrt der Autobahn in Siegen

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Vorgeworfener Verstoß:

Wenden in der Ausfahrt der Autobahn


System zur Messung:

Verkehrskontrolle


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

10.10.2017


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 10.10.2017 in Siegen, auf der BAB 45, Fahrtrichtung Dortmund, in der Auffahrt der Autobahn gewendet zu haben. Unser Mandant wurde dabei zunächst aus Richtung Frankfurt/Main kommend auf dem Seitenstreifen der Ausfahrt der A45 Siegen-Süd von zwei Polizeibeamtinnen des Polizeipräsidiums Dortmund angehalten. Nach der Kontrolle und Aushändigung einer Zahlkarte fuhren die Beamtinnen direkt bis zum VZ 334 (Ende der Autobahn) und wendeten sofort an der der dortigen Einmündung (L 562). Im Verlauf dieser Strecke ist er nicht mehr an den Polizeibeamtinnen vorbeigefahren. Auf der Rückfahrt konnte er auch nicht mehr auf dem Seitenstreifen angetroffen werden, weshalb der Verdacht des Wendens in der Ausfahrt der Autobahn besteht.

Der Vorwurf basierte nur auf Mutmaßungen der Polizeibeamtinnen und konnte nicht belegt werden.

https://www.bussgeldsiegen.de/bussgeldkatalog/wenden-rueckwaertsfahren-oder-abbiegen/

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