Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 30 km/h
System zur Messung:
ProViDa 2000 Modular (Krad)
Bearbeitende Behörde:
Kreis Olpe
Datum:
21.07.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Olpe vorgeworfen, am 21.07.2017 in Attendorn auf der L697 zwischen Attendorn und Helden in Fahrtrichtung Helden als Führer eines Kraftrades die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h um 62 km/h überschritten zu haben. Ferner wurden ihm das Fahren mit nichtangepasster Geschwindigkeit sowie die Missachtung des Überholverbotes vorgeworfen.
Das Messgerät ProVida 2000 lässt verschiedene Einsatzmöglichkeiten zu, nämlich die Messung aus einem stehenden Fahrzeug, aus einem mit konstantem Abstand nachfahrenden oder vorwegfahrenden Fahrzeug und die Weg-Zeit-Messung. Die Kenntnis der im Einzelfall angewandten Messmethode ist u.a. für die Beurteilung der Frage wesentlich, ob der mitgeteilte Toleranzabzug zutreffend und ausreichend ist.
Dazu gehören insbesondere Angaben zu Beginn und Ende und damit zur Dauer der Messung sowie Angaben über gefahrene und ermittelte Geschwindigkeiten, Länge der Messstrecken und Angaben zum Abstand der beiden Fahrzeuge voneinander während der Messung.
Zum Ausgleich systemimmanenter Messungenauigkeiten wird in der Regel ein Toleranzabzug von 5 % von der gemessenen Geschwindigkeit vorgenommen.
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Messung mit dem Messgerät ProVida 2000 sind:
dass das Messgerät ProVida 2000 ordnungsgemäß geeicht war und die Eichscheine vorliegen,
dass das Messgerät ProVida 2000 gemäß seiner Bauartzulassung, der Gebrauchsanweisung des Herstellers und gemäß den Vorgaben der PTB betrieb worden ist,
dass das Messgerät ProVida 2000 das der Messbeamte ordnungsgemäß geschult worden ist und der Schulungsnachweis vorliegt,
das die Mindestmessstrecke von 100m eingehalten wurde. In der Regel erhält man zuverlässige Messungen jedoch erst ab einer Messtrecke von 300m – 500m bei konstantem Abstand zum gemessenen Fahrzeug.,