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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anwaltsgebühren im Sozialrecht

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

(Stand: Oktober 2017 – Alle Angaben ohne Gewähr)Wie hoch sind die Gebühren?I. AllgemeinesDem Klageverfahren vor dem Sozialgericht geht in aller Regel ein Verwaltungsverfahren mit dem Versicherungsträger voraus. In diesem Verfahren entscheidet der Versicherungsträger zunächst über den Antrag und den evtl. Widerspruch des Versicherten.In sozialrechtlichen Angelegenheiten wird zwischen solchen Angelegenheiten unterschieden, in denen sich die Gebühren nach einem Gegenstandswert richten und denjenigen, in denen Betragsrahmengebühren entstehen. Foto: avemario/BigstockII. Die Betragsrahmengebühr im SozialrechtIn Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz (GKG) nicht anzuwenden ist, entstehen gem. § 3 Abs. 1 S. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sog. Betragsrahmengebühren. Diese Betragsrahmengebühren fallen an, wenn folgende Personen in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind: Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I (unter gewissen Voraussetzungen beispielsweise: Ehegatten, Kinder oder Eltern). Nimmt ein sonstiger Rechtsnachfolger das Verfahren auf, bleibt das Verfahren in dem Rechtszug kostenfrei. Den in § 183 S. 1 SGG (Sozialgerichtsgesetz) und o.g. Personen steht gleich, wer im Falle des Obsiegens zu diesen Personen gehören würde. § 93 S. 3, § 109 Abs. 1 S. 2, § 120 Abs. 2 S. 1 und § 192 SGG bleiben unberührt. Konkret geht es hierbei um sozialrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise Streitigkeiten über die Rente, das Vorliegen einer Schwerbehinderung, die K[…]


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