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Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ausstrahlung nicht genehmigten Filmsequenz

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AG Bremen, Az.: 23 C 189/07, Urteil vom 09.07.2008

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 150,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.06.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes aufgrund einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

Die Beklagte ist ein bekannter privater Fernsehsender. Der Kläger ist ein Bürger Bremens, der sich auf kommunalpolitischer Ebene ehrenamtlich für Bündnis 90/Die Grünen engagiert.

Symbolfoto: pinkypills/ Bigstock

Am 14. Dezember 2005 strahlte der Sender im Rahmen seiner Sendung „Explosiv“ um 19 Uhr 10 einen Beitrag zum Thema Weihnachtsdekoration aus, der von einer Bremer Produktionsfirma erstellt worden war. Dieser beschäftigte sich hauptsächlich mit einer Bremer Bürgerin des Ortsteils Schwanewede, die aus Freude an Weihnachtsdekoration bereits über 30.000,- € in entsprechenden Weihnachtsschmuck investiert hatte. Der etwa sechsminütige Beitrag ist mit einem satirischen Unterton versehen, wobei die Verfasser sich deutlich über die im Zentrum des Beitrags stehende Bremer Bürgerin lustig machen. Im weiteren Verlauf werden zwei Reporterinnen gezeigt, die sich mit Lametta und Lichterketten bewaffnet angeblich daran machen, unmittelbare Nachbarn dieser Bürgerin dazu zu bringen, ihre Vorgärten entsprechend dem Vorbild besagter Dame zu gestalten, um ihr damit einen großen Weihnachtswunsch zu erfüllen. In diesem Kontext wurde auch der 35 km weiter weg im Ortsteil Habenhausen wohnende Kläger gezeigt, wie er bei bereits eingetretener Dunkelheit den Reporterinnen die Tür öffnet. Dabei entspann sich folgender, von den Kameras des Fernsehsenders aufgenommener Dialog mit einer Länge von zehn Sekunden:

Reporterin. „Wir haben etwas zu beanstanden. Un[…]


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