Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Missachtung der Höchstgeschwindigkeit in Steinfurt auf der B54

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h


System zur Messung:

Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Traffipax TraffiPhot – S


Bearbeitende Behörde:

Kreis Steinfurt


Datum:

04.03.2017


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Steinfurt vorgeworfen in Steinfurt, Steinfurt-Wilmsberg, auf der B 54, FR Gronau die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mit der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Traffipax TraffiPhot – S.

Eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung und verwertbare Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax TraffiPhot-S liegt nicht vor:

– wenn die Koaxialkabel-Schleifen der Traffipax TraffiPhot S – Geschwindigkeitsmessanlage nicht gesondert alle 6 Monate auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft wurden. Ohne gültige Prüfung, die gesondert bescheinigt wird, kann eine einwandfreie Funktion oder ein vorschriftgemäßer Schleifenabstand der Messanlage nicht garantiert werden.

– wenn zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung keine Kalibrierungsfotos gefertigt wurden. Durch den Kalibrierungstest wird u.a. die richtige Übertragung und Einblendung der Daten auf dem Negativfilm überprüft, die sonst nicht garantiert werden kann.

– wenn der Messfilm Leerfotos oder sonstige Auffälligkeiten aufweist. Bei Traffipax TraffiPhot S – Geschwindigkeitsmessanlagen darf nur ein bestimmter Anteil aller Messungen während des Messbetriebs annulliert werden. Die diesbezügliche Annullierungsrate wird am Ende jeden Negativfilms entsprechend eingeblendet. Liegt die Annullierungsrate über 20%, ist davon auszugehen, dass die Geschwindigkeitsmessanlage nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat.

– wenn das Geschwindigkeitsmessgerät nicht ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren. Die Eichplomben der Kamera müssen bei Einsetzung und Herausnahme des Messfilms in einem ordnungsgemäßen und unversehrten Zustand sein. Zudem muss vom Film-Entnehmer überprüft werden, ob die Messsensoren im Boden vor der stationären Traffipax TraffiPhot-S-Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Risse aufwiesen bzw. die […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv