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Rechtsanwälte Kotz GbR

Missachtung der Höchstgeschwindigkeit in Rösrath auf der BAB 3

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h


System zur Messung:

POLISCAN Speed


Bearbeitende Behörde:

Rheinisch-Bergischer Kreis


Datum:

10.02.2017


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Rheinisch-Bergischen Kreis vorgeworfen am 10.02.2017 in Rösrath auf der BAB 3, RF Oberhausen die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 41 km/h überschritten zu haben. Das Beweismittel war ein POLISCAN Speed-Messgerät.

In der letzten Zeit haben diverse Amtsgerichte Zweifel an der Verwertbarkeit der Messung mit dem Gerät Poliscan Speed. Entweder werden die Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt, oder es werden die Geldbußen unter den Punktebereich von 60,00 € reduziert.

Das AG Emmendingen führt in einem Urteil vom 26.02.2014, Az.: 5 OWi 530 Js 24840/12 hinsichtlich des Geschwindigkeitsmessgeräts aus: „Die Zweifel des Gerichts beziehen sich auf die Zuverlässigkeit des verfahrensgegenständlich in sämtlichen Fällen eingesetzten Messgerätes „PoliScan Speed“ der Firma „Vitronic“. Die Zweifel konnten mangels Kenntnis der genauen Funktionsweise des Gerätes nicht überwunden werden. Den Betroffenen konnte insoweit nicht einmal ausreichend rechtliches Gehör gewährt werden. Die Zweifel des Gerichts sind nicht nur rein theoretischer Art. Sie sind vielmehr von einer Erheblichkeit, die die Anwendung des eingangs erwähnten, rechtsstaatlichen Grundsatzes durch Annahme rechtlicher Unverwertbarkeit derartiger Messergebnisse zwingend gebietet.“.

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