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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wohngebäudeversicherung – arglistige Verletzung von Auskunftspflichten und Leistungsfreiheit

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OLG Oldenburg, Urteil vom 31.01.2013, Az.: 5 U 79/14

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. April 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Symbolfoto: Janeuk86/Bigstock

Der Kläger macht wegen eines Brand- beziehungsweise Rauchschadens Ansprüche aus einer bei der Beklagten unterhaltenen Wohngebäudeversicherung geltend.

Grundlage des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen der Beklagten – Fassung Oktober 2008 – (VGB 2008) einschließlich der Besonderen Bestimmungen zu den VGB 2008 und der Allgemeinen Bestimmungen zur Sachversicherung.

Das versicherte Objekt ist ein im Eigentum des Klägers stehendes Wohnhaus in L … . In dem Gebäude befinden sich zwei Wohnungen. Die Wohnung im Obergeschoss nutzt der Kläger mit seiner Familie, die Wohnung im Erdgeschoss wird von seiner Schwiegermutter bewohnt.

Am 14. Mai 2013 gegen 15.00 Uhr erwärmte der Kläger in der Küche im Obergeschoss Essen auf dem Cerankochfeld seines Elektroherdes. Nach dem Essen begab er sich auf die Terrasse der Erdgeschosswohnung. Aus Unachtsamkeit ließ er einen mit Fett gefüllten Topf auf dem angeschalteten Cerankochfeld stehen. Das Fett entzündete sich, was eine starke Rauchentwicklung zur Folge hatte. Die Rauchentwicklung bemerkten der Kläger und seine Ehefrau, die Zeugin M … M …, gegen 17.50 Uhr. Der Kläger begab sich daraufhin in die Obergeschosswohnung nahm den Topf vom Herd, lüftete die Wohnung und verständigte vorsichtshalber die Feuerwehr.

Die starke Wärme- und Rauchentwicklung verursachte in mehreren Räumen des Wohnhauses Schäden. Der genaue Umfang der Schäden ist zwischen den Parteien im Streit. Die über die Rettungsleitstelle des Landk[…]


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