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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unzureichende Ladungssicherung eines LKW auf der BAB 7 im Bereich Göttingen

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Vorgeworfener Verstoß:

Anordnung der Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens bzw. dessen Anhängers obwohl die Verkehrssicherheit durch unzureichende Ladungssicherung wesentlich beeinträchtigt wurde


System zur Messung:

Verkehrskontrolle


Bearbeitende Behörde:

Landkreis Göttingen


Datum:

10.03.2016


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Landkreis Göttingen vorgeworfen am 10.03.2016 in BAB 7 im Bereich Göttingen als Halter eines LKW mit Anhänger die Ladung unzureichend gesichert zu haben.

Bei Ladungssicherungsfällen wird häufig darüber gestritten, wie man bestimmte Ladungen zu sichern hat bzw. diese sichern kann.

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