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Das Sorgerecht – Die elterliche Sorge nach Trennung

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Das Sorgerecht – Fürsorge und Schutzverhältnis von Eltern und Kind
Das Sorgerecht, auch die elterliche Sorge genannt, umfasst alle Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern. Insgesamt ist das Sorgerecht ein Fürsorge- und Schutzverhältnis für minderjährige Kinder, das grundlegend am Wohl des Kindes ausgerichtet ist. Zweck der elterlichen Sorge ist es, der Entwicklung des Kindes zu einer selbstständigen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu dienen. Bei Fragen bezüglich des Sorgerechts wenden Sie sich vertrauensvoll an einen der Anwälte für Familienrecht in der Kanzlei.
Gemeinsames und alleiniges Sorgerecht
Eltern, die bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, üben grundsätzlich gemeinschaftlich das Sorgerecht für das gemeinsame minderjährige Kind aus. Sind sich beide Eltern darüber einig, oder bestehen treffende Gründe dafür, dass das Kindeswohl nachweislich gefährdet ist, kann das Gericht einem Elternteil die alleinige Sorge zusprechen, vorausgesetzt, dass es zum Wohl des Kindes ist. Die zuständigen Gerichte gehen bei dieser Entscheidung nicht leichtfertig vor, sondern prüfen äußerst sorgfältig, wem und ob einem das Sorgerecht entzogen werden soll.

Das Sorgerecht oder die elterliche Sorge ist nicht selten ein wesentlicher Streitpunkt nach einer Scheidung. Hier erfahren Sie alles wichtige. – Symbolfoto: Ulianna / Bigstock
Sorgerecht bei Scheidung
Grundsatz: Gemeinsames Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder
Schon bereits in der Trennungszeit gilt, was später auch bei der Scheidung der Regelfall ist: Grundsätzlich behalten beide Elternteile bei dauerhafter Trennung oder Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Zunächst hat die Trennung oder Scheidung der Eltern also keine Auswirkung auf das Sorgerecht – das bisherige gemeinsame Sorgerecht bleibt weiter bestehen. . Im Einzelnen bedeutet das, dass die Eltern bei wichtigen Entscheidungen, die das gemeinsame Kind betreffen, eine einvernehmliche Lösung finden müssen.

Bei diesem Regelfall verbleibt es, solange nicht ein Gericht auf Antrag eines Elternteils dem anderen das alleinige Sorgerecht zuspricht, oder dem Kindeswohl wegen einem, oder gar bei[…]


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