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Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebskosten – Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst nicht umlegbar

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AG Schöneberg, Az.: 11 C 141/16, Urteil vom 16.11.2016
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.399,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.06.2016 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Nachzahlungsbeträge aus Betriebskostenabrechnungen.

Foto: olgalanddis / Bigstock

Die Parteien sind über einen Wohnungsmietvertrag verbunden. Gemäß den mietvertraglichen Bestimmungen sind die in den nachfolgenden Betriebskostenabrechnungen genannten Betriebskosten auf die Beklagte umlegbar. Mit Schreiben vom 30.09.2013, der Beklagten am 15.10.2013 zugegangen, rechnete die Klägerin über die Betriebskosten 2012 ab. Die Abrechnung endete mit einem Nachzahlungsbetrag von 1.069,23 €, auf den die Beklagte 653,68 € zahlte und den die Klägerin nachträglich um 26,04 € reduzierte. Mit Schreiben vom 23.09.2014, der Beklagten am 06.10.2014 zugegangen, rechnete die Klägerin über die Betriebskosten 2013 ab und verlangte eine Nachzahlung von 1.145,83 €, die sie mit Schreiben vom 12.11.2014 auf 1.282,67 € erhöhte. Die Beklagte zahlte 797,47 €. Am 19.11.2015 erfolgte die Abrechnung für 2014. Das Schreiben ging der Beklagten am 30.11.2015 zu und sie zahlte 753,16 €. Wegen der Einzelheiten wird auf die vorgenannten Abrechnungen, Bl. 4 f., 11 f. und 21 f. d.A. verwiesen. Die Beklagte erhob am 01.04.2014 und am 30.09.2015 sowie am 15.12.2015 Einwände gegen die Abrechnungen. Die Einzelheiten können den Schreiben, Bl. 68, 70 und 75 d.A. entnommen werden. Die Wohnung der Beklagten befindet sich in einem Gebäude, das im sogenannten Parkviertel D. liegt. Die ehemalige Alliierten-Wohnsiedlung wurde modernisiert und die Siedlung durch neue, kleinere Mehrfamilienhäuser und Doppelhäuser ergänzt. Im Herzen der Siedlung befinden sich der so genannte Spiderpark und ein Boule-Platz. Es handelt sich um großzügige Grünflächen mit altem Baumbestand und Freizeit- und Sportangeboten, die nicht nur den Mietern der umliegenden Gebäude, sondern öffentlich zugänglich sind. Voraussetzung für die Erteil[…]


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