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Rechtsanwälte Kotz GbR

Entziehung der Privatflugzeugführererlaubnis bei Steuerschulden?

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 7615/16, Urteil vom 18.05.2017, Az: 6 K 7615/16

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand:
Foto: Andrey Burmakin / Bigstock

Der Kläger begehrt die Verpflichtung des Beklagten zur Feststellung seiner Zuverlässigkeit gem. § 7 LuftSiG.

Der Kläger ist Inhaber einer Privatflugzeugführererlaubnis (PPL-A Lizenz). Am 21. Februar 2016 beantragte er beim Beklagten die Durchführung der turnusmäßigen Wiederholung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem LuftSiG.

Beklagte holte daraufhin vom Bundesamt für Justiz eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Aus der Auskunft ging hervor, dass der Kläger mit Strafbefehl des AG E. vom 22. April 2013 wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen rechtskräftig zu einer Gesamtgeldstrafe von 350 Tagessätzen zu je 480,00 Euro verurteilt worden war.

der Verurteilung war, dass der Kläger in den Jahren 2006 bis 2009 als faktischer Geschäftsführer der Q. GmbH ihm nahestehenden Personen Löhne von jährlich zwischen 30.000 und 170.000 Euro gezahlt hatte, ohne dass diese Personen Arbeitsleistungen für die GmbH erbracht hatten. Die wahrheitswidrigen Lohnaufwendungen führten zu erhöhten Betriebsausgaben und damit zu einer Verringerung des steuerpflichtigen Gewinns der GmbH. Auf diese Weise wurden die Körperschaft- und Gewerbesteuern im betreffenden Zeitraum in einer Gesamthöhe von 151.719 Euro verkürzt. Für die näheren Einzelheiten der Verurteilung wird auf den Strafbefehl des AG E. vom 22. April 2013 (Bl. 57 ff. der Verwaltungsakte) Bezug genommen.

Mit Anhörungsschreiben vom 15. März 2016 teilte der Beklagte dem Kläger mit, wegen der genannten Verurteilung Zweifel an dessen Zuverlässigkeit zu haben, und gab ihm Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme.

Kläger e[…]


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