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Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan M 1 HP nicht verwertbar

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AG Emmendingen, Az: 5 OWi 530 Js 24840/12, Urteil vom 26.02.2014

1. Die Betroffenen P. Sch., B. B., O. Sch., M. W. und S. M. werden freigesprochen.

2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.

Symbolfoto: BCFC / Bigstock
Gründe
I.

Den Betroffenen … werden jeweils Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, teilweise innerhalb, teilweise außerhalb geschlossener Ortschaften, begangen zwischen März 2012 und Januar 2013, zur Last gelegt.

Die Geschwindigkeitsmessungen erfolgten jeweils mit einem Gerät „PoliScan M 1 HP“.

Im Hinblick auf bestehende Zweifel bezüglich des vorliegend verwendeten Messgerätes wurden die Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden durch Beschluss vom 07.02.2014.

25 weitere Bußgeldverfahren mit gleichgelagerter Problematik sind derzeit beim Amtsgericht Emmendingen anhängig, im Hinblick auf die aufgeworfenen grundsätzlichen Fragestellungen aber bis auf weiteres ausgesetzt.

II.

Im einzelnen handelt es sich vorliegend um folgende fünf Betroffene:

1. Der Betroffene M. W. ist … 1957 in Bad Säckingen geboren. Er ist von Beruf Arzt.Im Verkehrszentralregister sind folgende Einträge vermerkt: ….

2. Der Betroffene P. Sch. ist … 1935 in Groß-Godems geboren. Er ist Rentner.Im Verkehrszentralregister sind keine Einträge vermerkt.

3.Der Betroffene S. M. ist … 1950 in Rain am Lech geboren.Er ist von Beruf Steuerberater.Im Verkehrszentralregister sind keine Einträge vermerkt.

4. Der Betroffene O. Sch. ist … 1955 in Freiamt geboren. Er ist von Beruf Versicherungskaufmann.Im Verkehrszentralregister sind folgende Einträge vermerkt: ….

5. Der Betroffene B. B. ist … 1939 in Deutsch-Thierau geboren.Er ist Pensionär.Im Verkehrszentralregister sind keine Einträge vermerkt.

III.

Das Landratsamt Emmendingen legt den Betroffenen im Einzelnen Folgendes zur Last:

1.Dem Betroffenen M. W. wird vorgeworfen, er habe am 02.03.2012 um 06.48 Uhr auf der B 294 auf Gemarkung Denzlingen (Höhe Brücke zum Einbollen) in Fahrtrichtung Freiburg als Führer des Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen EM – … die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschloss[…]


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