Augen auf beim Autokauf
I. Der Neuwagenkauf
Dem aktuellen Abgasskandal zum Trotz rechnen Automobilexperten für das Jahr 2017 mit ca. 3,4 Millionen KFZ-Neuzulassungen. Damit der Autokauf für Verbraucher zumindest aus rechtlicher Sicht nicht zum Reinfall wird, stellt die Rechtsanwaltskanzlei Kotz in dieser Broschüre einige wichtige Fallstricke vor.
1. Die Probefahrt
Die Probefahrt mit einem modellähnlichen Fahrzeug dient dazu, sich einen ersten Eindruck von dem Fahrzeugtyp zu verschaffen. Wie „fühlt“ sich das Fahrzeug an, wie gut kommen Sie mit der Größe zurecht, sind die Cockpit-Instrumente (z.B. Bedienhebel, Schalter, Bordcomputer) gut zu erreichen, etc. Bevor die eigentliche Probefahrt beginnen kann, wird der Verkäufer Sie über die genauen Modalitäten aufklären sowie den Führerschein und den Personalausweis kopieren. Werden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen, so geht die Rechtsprechung zwar zugunsten des Kaufinteressenten davon aus, dass das Autohaus seine Fahrzeuge voll versichert hat. Dennoch werden Sie im Regelfall eine Haftungserklärung unterschreiben müssen, in der Sie sich bei einem selbst verschuldeten Unfall zur Zahlung der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung verpflichten (etwa zwischen 300 € bis 1000 €) und darauf hingewiesen werden, dass bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (z.B. Fahrt unter Alkoholeinfluss) gar kein Versicherungsschutz besteht, und Sie somit für entstehende Schäden persönlich haften.
Foto: RamireZoM / Bigstock
2. Der Vertragsschluss
Nach einer erfolgreichen Probefahrt werden sich Händler und Kunde erneut an einen Tisch setzen und die Details des Kaufvertrages besprechen. Hierbei geht es vor allem um die Ausstattungsdetails, den Kaufpreis und ggf. eine Inzahlungnahme des Altfahrzeugs. Nachdem alle Details geklärt worden sind, wird der Händler Ihnen ein Bestellformular zur Unterschrift vorlegen. Den meisten Verträgen liegen die Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB: es handelt sich um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Automobilindustrie) zugrunde. Danach ist die Bestellung für den Kunden bindend, auch wenn der Vertrag erst zustande kommt, wenn der Verkäufer ihn bestätigt. Konkret bedeutet das, dass der Käufer an seine Bestellung 3 Wochen geb[…]