Es gibt viele Wege zur Kündigung – Was Sie wissen sollten!
Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die den Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet. Im deutschen Arbeitsrecht werden verschiedene Arten einer Kündigung unterschieden.
Voraussetzung jedweder Kündigungsart ist, dass sie zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Zudem wird die Kündigung erst wirksam, wenn sie der anderen Vertragspartei zugeht. Während ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen kann, muss der Arbeitgeber je nach Art der Kündigung noch weitere Erfordernisse beachten.
Die ordentliche Kündigung
Bei einer ordentlichen Kündigung wird die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses fristgerecht ausgesprochen. Dies bedeutet, dass diese Art der Kündigung nur wirksam ist, wenn die gesetzlichen, arbeitsvertraglichen oder tariflichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Gemäß § 622 I BGB gilt für Arbeitnehmer eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum letzten Tag des Monats.
Kündigungsfristen
Für Arbeitgeber gelten hingegen die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 II BGB:
1 Monat Kündigungsfrist nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit
2 Monate Kündigungsfrist nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit
3 Monate Kündigungsfrist nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit
4 Monate Kündigungsfrist nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit
5 Monate Kündigungsfrist nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit
6 Monate Kündigungs[…]