Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfallschaden: Klageabweisung bei fehlender Abgrenzung zu Fahrzeugvorschäden

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

OLG Düsseldorf, Az: I-1 U 31/16, Urteil vom 07.03.2017

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Februar 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der durch die Nebenintervention der Beklagten zu 1 verursachten Kosten, werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Gründe
Symbolfoto: kung_tom / Bigstock

Die zulässige Berufung des Klägers, mit welcher er seine Schadensersatzforderung wegen eines behaupteten unfallbedingten Kraftfahrzeugschadens mit dem Hauptsachebetrag von 7.045,23 EUR gegen die vormaligen Beklagten zu 2. und 3. weiterverfolgt, ist in der Sache unbegründet. Das Berufungsvorbringen, das sich im Wesentlichen darauf beschränkt, die Indizwirkung der einzelnen Verdachtsmomente, welche das Landgericht für die Feststellung einer Unfallmanipulation aufgeführt hat, in Abrede zu stellen, rechtfertigt keine Abänderung der angefochtenen Entscheidung.

Dabei kann letztlich dahinstehen, ob nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Tatsachenaufklärung die Unfallmanipulationsbehauptung der vormaligen Beklagten zu 2. und der jetzigen Beklagten zu 1. eine Bestätigung gefunden hat. Danach soll dem Schadensereignis, welches sich am 30. September 2013 um 23.50 Uhr in Weeze auf dem W.-B.-R. zwischen dem klägerischen Pkw Mercedes CLK 320 und dem durch den vormaligen Beklagten zu 3., dem jetzigen Beklagten zu 2., gesteuerten Pkw VW Golf zugetragen habe, ein zwischen den Beteiligten gestelltes Unfallereignis zugrunde liegen. Gewichtige Verdachtsmomente sprechen allerdings für die Richtigkeit dieser Annahme.

Entscheidend ist jedenfalls, dass die erfolgreiche Durchsetzung der Klageforderung an der Vorschadensproblematik im Zusammenhang mit dem klagegegenständlichen Fahrzeug scheitert. Es fehlt an einer schlüssigen Darlegung des Klägers, dass ihm durch die streitige Kollision überhaupt ein ersatzfähiger Fahrzeugschaden entstanden ist. Denn unstreitig war der Pkw Mercedes CLK 320 von zwei Vorschadensereignissen im Jahre 2005 sowie im Jahre 2012 betroffen. Der frühere massive Vorunfall war mit einem Reparatu[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv