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Schönheitsreparaturen im Mietrecht

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Schönheitsreparaturen sorgen regelmäßig für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Zwar sind Schönheitsreparaturen eigentlich gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB Sache des Vermieters, doch die meisten Vermieter wälzen diese Pflicht auf die Mieter ab. Aber viele der diesbezüglichen Vertragsklauseln sind eigentlich unwirksam. Doch was sind eigentlich Schönheitsreparaturen, mit welchen Vertragsklauseln müssen Mieter rechnen und wann können Schönheitsreparaturen nicht dem Mieter aufgebürdet werden?
Was sind Schönheitsreparaturen?
Grundsätzlich werden unter Schönheitsreparaturen optische Instandhaltungen und Gestaltungen von vermieteten Wohn- oder Geschäftsräumen verstanden. Bei Schönheitsreparaturen wird nur das Aussehen eines Raumes aufgewertet und oberflächliche Schäden werden beseitigt. An Anlehnung an den § 28 Abs. 4 Satz 5 der II. BV werden unter Schönheitsreparaturen beispielsweise das Tapezieren und Anstreichen der Wände, die Teppichbodenreinigung oder das Streichen der Böden oder das Streichen der Innentüren und Fenster.

Renovierungspflicht des Mieters. Muss der Mieter beim Auszug renovieren? Foto: kasto / Bigstock
Wer muss die Schönheitsreparaturen tragen?
Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB sind Vermieter dazu verpflichtet, die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Doch diese gesetzliche Regelung ist nicht zwingend, so dass Vermieter und Mieter sich auch auf eine andere Regelung einigen können. In vielen Mietverträgen finden sich daher Vertragsklauseln, in denen die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf die Mieter abgewälzt werden. Doch nicht jede dieser formularvertraglichen Bestimmungen ist auch tatsächlich wirksam. Nicht wirksam kann die Bestimmung nach neuerer Rechtsprechung (VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13 vom 18.03.2015) dann sein, wenn die Wohnung in einem nicht renovierten Zustand an den Mieter übergeben wurde und dem Mieter dafür kein angemessener Ausgleich gewährt wurde.

Als unrenoviert wird eine Wohnung dann eingeordnet, wenn sie Gebrauchsspuren aufweist, die von einem Vormieter stammen. Natürlich kann ein Vermieter nicht jedem seiner Mieter jeweils eine frisch renovierte Wohnung übergeben, aber geringe Auffrischungsarbeiten können schon genügen, um dem Begriff „renoviert“ […]


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