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Staffelmiete – Licht und Schatten für Mieter und Vermieter

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Wird in einem Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart, legt diese Erhöhungen des Mietpreises über einen genau bestimmten, längeren Zeitraum fest. Sie stellt ein Gegenstück zu der Indexmiete dar, bei der sich der Preis nach der aktuellen Entwicklung – meist dem Verbraucherpreisindex – richtet. Die Bedingungen für eine Staffelmiete sind in dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 557a geregelt.
Der Vertrag muss bestimmte Bedingungen erfüllen
Bei einer festgelegten Staffelmiete wird bereits im Mietvertrag die Höhe der Miete für bestimmte Zeiträume festgelegt. Foto: Patryk Kosmider / Bigstock

Grundsätzlich steht es jedem Vermieter frei, in seinem Vertrag eine Staffelmiete zu vereinbaren. Dies gilt sowohl für den freien Markt wie auch für preisgebundene Mietverträge – beispielsweise bei Sozialwohnungen. Allerdings ist nicht jede Erhöhung und Formulierung rechtlich gültig. Die wichtigste Grundregel besagt, dass eine Staffelmiete den genauen Zeitpunkt und Betrag einer Mieterhöhung benennen muss. Zwischen den einzelnen Schritten muss dabei mindestens ein Zeitraum von einem Jahr liegen. Prozentuale Angaben sind in jedem Fall unzulässig. Praktisch bedeutet das, jede Staffel muss eindeutig mit einer festen Geldsumme benannt werden. Diese kann entweder den Mietbetrag oder die Erhöhung festlegen. Darüber hinaus muss die Angabe für die Gesamtmiete gelten – wie Gerichte mehrfach entschieden haben, ist eine Umrechnung etwa auf Quadratmeter nicht erlaubt.

Meistens wird eine Staffelmiete bereits bei Abschluss eines Mietvertrages festgelegt. Sie kann jedoch auch jederzeit im Nachhinein vereinbart werden, falls Vermieter und Mieter sich darüber einig sind. Eine solche Änderung der Vertragsbedingungen muss in allen Fällen schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unterzeichnet werden. Entgegen früheren Urteilen darf eine Staffelmiete nach der jüngsten Rechtsprechung auch über sehr lange Zeiträume von mehr als zehn Jahren festgeschrieben werden, sofern alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Eine Staffelmiete schafft Sicherheit
Sowohl für Mieter wie auch für Vermieter bietet eine Staffelmiete Vorteile. Sie schafft für beide Seiten Planungssicherheit und schließt für den Mieter weitere Erhöhungen […]


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