Aufhebungsverträge statt Kündigungen? Die Kündigung und ihre Tücken
Was ist dran am Aufhebungsvertrag? Der folgende Artikel soll die Fragen rund um solche Verträge zur Aufhebung eingehend beleuchten. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können einen Arbeitsvertrag jederzeit von sich aus kündigen. Bei solch einer Kündigung müssen die Parteien allerdings die gesetzlich, arbeits- oder tarifvertraglich geregelten Kündigungsfristen befolgen. Zudem hat der Arbeitnehmer bei einer freiwilligen Kündigung keinen Anspruch auf eine Abfindung. Neben der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber auch einen triftigen Grund darlegen, um einen Beschäftigten zu entlassen.
Sollten dann noch die Schutzmechanismen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) Anwendung finden, kann eine einseitige Kündigung schnell kompliziert werden. Mit einem Aufhebungsvertrag können die Parteien jedoch das Arbeitsverhältnis beenden, ohne die genannten Regelungen beachten zu müssen.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag, oft auch Auflösungsvertrag genannt, ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wonach das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Demnach beendet ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich. Während ein Aufhebungsvertrag mithin als zweiseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses im gegenseitigen Interesse umgesetzt wird, ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung, die auch gegen den Willen der anderen Partei ausgesprochen werden kann. Zu beachten gilt, dass Aufhebungsverträge schriftlich geschlossen werden müssen. Da durch ihre Anwendung das Arbeitsverhältnis beendet wird, können mündlich vereinbarte Aufhebungsverträge keine rechtliche Wirkung entfalten und es ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Der Unterschied zum Abwicklungsvertrag
Obwohl Aufhebungsvertrag und […]